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Sylvia Stierstorfer
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Frage von Peter M. •

Frage an Sylvia Stierstorfer von Peter M. bezüglich Soziale Sicherung

Ich gründete 2003 in Schonungen eine Segelschule als Freiberufler in einem Einzelunternehmen.
2004 verlangte die Gemeinde zuerst, daß ich meine Tätigkeit als Gewerbe anmelde, was ich ablehnte und man drohte mit mehrmals mit Bußgeldern bis 1000 Euro.
Ich schaltete das Landratsamt ein, da Schonungen meinen Freiberuflerstatus einfach ignorierte. Vielleicht wußte man es auch nicht besser.
Jahrs darauf ging es um abzulösende Stellplätze, da die Gemeinde zuvor mit dem Eigentümer eines brachliegenden Grundstücks gesprochen hat mir dieses nicht
zu Parkplatzzwecken zu vermieten. Ich willigte in einen Stellplatzablösevertrag ein und kurz darauf erfuhr ich in einer Selbständigengruppe, daß ich als Freiberufler,
der ein Arbeitszimmer im eigenen Haus unterhält und nur sporadisch und mit einer kleinen Gruppe Leuten arbeitet, gar keine Stellplätze nötig hätte.
Ich bat den Stellplatzvertrag aus diesen Gründen zu stornieren, was mir auch zugebilligt wurde mit der Auflage KEINEN Unterricht mehr zu geben und die Veränderungen Rückzubauen. Ich informierte die Gemeinde darüber, daß ich keine Veränderungen vorgenommen habe und mir meine Tätigkeit nicht verbieten lassen werde, weil:
1. Ist das nicht zulässig weil Berufsverbot
2. darf ich in meinem häuslichen Arbeitszimmer Besuch empfangen, auch wenn es Schüler sind
3. hat sich die Gemeinde zu keinem Zeitpunkt von den Räumlichkeiten und meiner Tätigkeit dort einen Eindruck verschafft.
Meine nun abschließende Frage: warum wurden meine Einwände bezüglich der Berechnung der Stellplatzanzahl nicht gehört? Die Gemeinde Schonungen beruft sich auf die Anzahl der Räume als Grundlage. Ich selbst könnte aber immer nur in einem unterrichten, somit ist schon allein aus diesem logischen Grund die angenommene Anzahl an Personen viel zu hoch gegriffen. Warum benötige ich überhaupt Stellplätze, da ich als Freiberufler an verschiedenen Orten Tätig bin und am wenigsten Zuhause?

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