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Sylvia Löhrmann
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Frage von Martin und Tabea S. •

Frage an Sylvia Löhrmann von Martin und Tabea S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Guten Tag Frau Löhrmann

mit entsetzen haben wir heute fest gestellt, das unsere Kinder nicht einfach so Lieder singen dürfen wie sie wollen.
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Musikpiraten-wollen-gemeinfreie-Kinderlieder-verteilen-1182141.html

anscheinend hat die gema im Auftrag der VG Musikedition deutschland weit Kindertagesstätten angeschrieben
Quelle:
http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/kinderlieder

In dem Schreiben machte die GEMA darauf aufmerksam, dass das Anfertigen von Kopien von Notenblättern einer Genehmigung der Rechteinhaber bedarf. Auch ein Angebot war gleich parat: 56€ plus Mehrwertsteuer für 500 Kopien.

Wieso müssen Musikpiraten darauf aufmerksam machen und Spenden sammeln um unseren Kindern die Möglichkeit zu geben Kinderlieder zu singen?

Was macht ihre Politik dagegen?

Wir würden sie bitten uns Aufschluss zu geben.

mfg
Martin und Tabea Schulz

Portrait von Sylvia Löhrmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schulz,
sehr geehrter Herr Schulz,

ich bedanke mich für Ihre Frage über das Portal Abgeordnetenwatch. Zunächst bitte ich um Nachsicht wegen der leicht verzögerten Beantwortung Ihrer Frage. Das von Ihnen angesprochene Thema hat die Landtag bereits erreicht - er beschäftigte sich in der vergangenen Woche auch mit dem Thema (Debatte am Donnerstag, 24. Februar 2011 - hier nachzuschauen und bald auch nachzulesen: http://landtag/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Live_Archiv.jsp ). Daher wollte ich zunächst die Anträge abwarten. Den rot-grünen Entschließungsantrag finden Sie hier: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-1387.pdf

Ich persönlich teile durchaus Ihre Ansicht, dass man für Liederkopien durch Kindertagesstätten keine GEMA-Gebühren erheben sollte. Allerdings habe ich mich aufgrund Ihres Schreibens inzwischen kundig gemacht und dadurch ein differenzierteres Bild bekommen. Das möchte ich kurz darstellen:

Bekanntlich erhebt die GEMA Gebühren zum Schutz geistigen Eigentums. Dies gilt u.a. für modernere Lieder oder Texte. AutorInnen, KomponistInnen oder TexterInnen leben z.T. von diesen Einnahmen.

Um diesen Künstlerinnen und Künstlern ein Einkommen zu sichern, gibt es ein Urheberrechtsgesetz, das die Aufgabe hat, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Das Gesetz gilt umfassend und bundesweit und nimmt natürlich Kindertagesstätten nicht aus. Das Land NRW hat hier nicht die Möglichkeit, eigene landesgesetzliche Ausnahmeregelungen zu schaffen.

Eine vollständige Befreiung der KiTas von der Zahlungspflicht für GEMA-Lizenzen ist daher grundsätzlich nicht möglich. Aber es gibt bereits gute Beispiele, wie man die Kosten und den Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen reduzieren kann. Mit dem Abschluss von Gesamtverträgen und der Entwicklung von bereichsspezifischen Tarifen mit der GEMA, können diese Vorteile erreicht werden. Ziel muss es sein, für alle Beteiligten eine praktikable und vertretbare Lösung zu finden. Eine solche Regelung sollte einerseits die Urheberrechte und die berechtigen Interessen der Künstlerinnen und Künstler schützen und andererseits die Förderung der frühen musischen Bildung ohne bürokratischen Aufwand und zu hohe Kosten zu ermöglichen.

Die rot-grüne Landesregierung und ich persönlich werden uns dafür einsetzen, eine Rahmenvereinbarung zu erreichen, die die Kosten für die Kitas möglichst gering hält. Und was bestimmt noch wichtiger ist: In den nächsten Wochen und Monaten ist ein neues Kindergartengesetz zu schaffen, das die Kitas besser finanziert und mehr Personal vorsieht. Dann lassen sich eventuell anfallende Kopierkosten sicherlich auch besser verschmerzen.

Allerdings halten auch GEMA-Gebühren unsere Kinder nicht davon ab zu singen - Kosten entstehen ja ggf. nur durch Kopien.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Löhrmann MdL