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Sylvia Löhrmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Horst H. •

Frage an Sylvia Löhrmann von Horst H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Löhrmann,

unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/sylvia_loehrmann-231-40135--f274497.html#q274497
behaupteten Sie: Eine Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit der Bundeswehr ist nicht möglich.

Hatten Sie vorher die Rechtslage geprüft?
Falls ja: Wie ist es dann möglich, daß Ihre Auskunft im Gegensatz zur Auskunft der bayerischen Landesschulbehörde steht?
Auf den letzten Satz im Nachfolgenden wird hingewiesen.

terre des hommes // Was können Sie tun?
Keine Bundeswehrwerbung bei Kindern! Informieren Sie andere Schüler, ... Unterrichtsbefreiung für Ihr Kind: Hinterlegen Sie vorsorglich beim Klassenlehrer Ihres Kindes ... Als Begründung reichen Gewissensgründe bzw. der Hinweis auf die http://www.tdh.de/content/themen/schwerpunkte/kinder_und_krieg/was_koennen_sie_tun.htm

"Die Schule entscheidet:
Keine Bundeswehrwerbung bei Kindern!Informieren Sie andere Schüler, Eltern und Lehrer, bringen Sie das Thema in der Schülervertretung, auf einem Elternabend, in einer Lehrer- oder Schulkonferenz zur Sprache und kontaktieren Sie die Schulleitung, damit die Schule generell auf eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verzichtet – denn die Entscheidung darüber liegt alleine bei der Schule, nicht beim Kultusministerium.
Unterrichtsbefreiung für Ihr Kind:
Hinterlegen Sie vorsorglich beim Klassenlehrer Ihres Kindes eine kurze Erklärung, damit Ihr Kind vom Unterricht mit Beteiligung der Bundeswehr befreit wird bzw. Ersatzunterricht in einer anderen Klasse bekommt. Als Begründung reichen Gewissensgründe bzw. der Hinweis auf die gewaltfreie Erziehung Ihres Kindes aus – dies wurde beispielsweise von der bayrischen Landesschulbehörde bestätigt."

Mit freundlichen Grüßen
Horst Hesse

Portrait von Sylvia Löhrmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hesse,

vielen Dank für Ihre neuerliche Nachfrage, in der Sie sich auf auf eine Information von terre des hommes bezieht.

Für Nordrhein-Westfalen gibt die von Ihnen beschriebene Regelung nicht.

Vielmehr sollen sich Schülerinnen und Schülern im Unterricht auch mit Inhalten auseinandersetzen, die nicht ihrer Weltanschauung entsprechen. Das ist Teil eines kritisch-konstruktiven Dialogs.

Da der Unterricht sich entsprechend der Rahmenvorgabe für politische Bildung am Beutelsbacher Konsens orientiert, muss der Unterricht den Prinzipien der Kontroversität und des Überwältigungsverbots entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Löhrmann MdL