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Sybille Benning
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Frage von Philipp P. •

Frage an Sybille Benning von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Benning,

schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2

Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo

Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun, bzw. Narrenfreiheit unter dem Deckmantel der Religion.

Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA

Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?

Mit freundlichen Grüßen
P. P.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

Haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage. Der CDU ist der Schutz der Tiere sehr wichtig. Das gilt für jede Art der Tierhaltung und umfasst auch die Schlachtung. Diese muss tierschutzkonform erfolgen und grundsätzlich mit einer guten Betäubung. Das betäubungslose Schächten ist in Deutschland - wie Sie angeben - grundsätzlich verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist. In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene gesetzliche Initiativen für Verschärfungen. Diese sind nach Prüfung der verfassungsmäßigen Hürden durch das Bundesministerium der Justiz nicht weiter verfolgt worden. Zudem gibt es höchstrichterliche Beschlüsse, an denen die Politik nicht vorbeikommt. So hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 entschieden, dass auch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten nicht entgegensteht. Wir beabsichtigen nach den erwähnten gescheiterten Anläufen keine neuen Initiativen zur Verschärfung der Gesetzeslage beim Schächten mehr zu ergreifen.

Es wäre Ihrem Anliegen nicht gedient, wenn ein Gesetz erlassen würde, dass einer Prüfung vor Gericht nicht standhalten würde und stattdessen öffentlichkeitswirksam verworfen werden müsste. Ich setze mich daher dafür ein, dass die Behörden die Ausnahmegenehmigungen nur sehr restriktiv erteilen. Meiner Kenntnis nach ist dies auch die gehandhabte Praxis in Deutschland. Gleichzeitig werben wir bei den jüdischen und muslimischen Mitbürgern für eine Akzeptanz der reversiblen Elektro-Kurzzeitbetäubung.

Mit freundlichen Grüßen

Sybille Benning