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Sybille Benning
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Frage von Alexander V. •

Frage an Sybille Benning von Alexander V. bezüglich Umwelt

Liebe Frau Benning,

im Vorfeld der anstehenden Wahlen möchte ich Sie um Ihr Statement zu den folgenden beiden Themen bitten:
- Umsetzung der Düngeverordnung: seit Mitte Januar stinkt das gesamte Münsterland bis zum Himmel nach Gülle. Pünktlich zum (vorgezogenen) Ende der Sperrfrist verbringen die Bauern wiedermal Unmengen von Gülle auf die 20cm tief gefrorenen Böden. Die Auswirkung dessen auf den Schadstoffgehalt unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers sind inzwischen hinreichend erforscht und allen bekannt. Wie werden Sie sich im Parlament für die Umsetzung einer natur- und umweltgerechten Düngeregelung einsetzen und was ist diesbezüglich in Ihrem Parteiprogramm zu finden?
- Tempolimit: das Umweltbundesamt hat bereits vor vielen Jahren in einer umfangreichen Studie nachgewiesen, dass der einzige, schnell, günstig und effektiv umsetzbare Weg, die Schadstoffbelastung der Luft mit CO2, Feinstaub und sonstigen Verbrennungsprodukten sowie die Lärmbelastung der Umwelt drastischzu senken und im gleichen Zuge die Sicherheit im Strassenverkehrein deutlich zu erhöhen ein generelles Tempolimit auf unseren Autobahnen wäre. Wie werden Sie sich im Parlament bezüglich eines solchen Tempolimits engagieren und was ist diesbezüglich im Programm Ihrer Partei festgelegt?

Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vent,

vielen Dank für Ihre Nachricht an mich. Das CDU/CSU-Wahlprogramm erarbeiten wir derzeit. Veröffentlicht wird es im Sommer dieses Jahres.
Zu Ihren Fragen nehme ich gerne persönlich Stellung.

Zu Ihrer Frage zur Düngeverordnung möchte ich Sie auf die Reform des Düngegesetzes hinweisen. Am 16. Februar 2017 haben wir im Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung die Reform durchgesetzt. Diese Änderung ist Voraussetzung für die von Ihnen angesprochene Novelle der Düngeverordnung. Im März muss das Gesetz den Bundesrat passieren.

Sie sprechen die sogenannte Sperrfrist an, die Landwirten verbietet, organischen Dünger in den Wochen auszubringen, in denen die Pflanzen kaum Stickstoff benötigen, also im Winter. Bisher konnten die Landwirte bis zum 1. November Dünger ausbringen, wenn eine entsprechende Zwischenfrucht angebaut wurde. Das haben wir mit der Reform geändert: Mit der neuen Düngeverordnung darf nur noch bis zum 1. Oktober gedüngt werden. Die Sperrfrist endet am 31. Januar. Das bedeutet: vier Monate keine Gülle auf den Äckern statt bisher nur drei Monate.
Weiterhin sprechen Sie eine ungenügende Durchsetzung und Kontrolle der bestehenden Regeln an. Das Düngegesetz stärkt zukünftig den Vollzug durch die Kontrollbehörden. Hier herrschte ein Nachholbedarf, beispielsweise bei den Möglichkeiten zum Abgleich mit Daten aus anderen Rechtsbereichen. Hier galt es Datenschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen. Im Zuge der neuen Düngeverordnung sollen die Bundesländer ihre Daten nun abstimmen können, um so den schwarzen Schafen so leichter auf die Spur zu kommen.
Am 10. März soll das Düngegesetz im Bundesrat und am 31. März 2017 soll die Novelle der Düngeverordnung im Bundesrat verabschiedet werden.

Zur Ihrer Frage zum Tempolimit:
Es ist Fakt, dass der Reaktions- und Bremsweg bei Tempo 130 kürzer ist als bei Tempo 200. Noch kürzer ist er bei Tempo 80 oder gar 60. Bedenken Sie aber, dass vor allem eine kluge und vorausschauende Fahrweise für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgt. Deutlich wird das in den Statistiken der Unfälle auf Landstraßen. Trotz geringer Geschwindigkeit kommen hier die meisten Verkehrsteilnehmer zu Tode.
Das große Potenzial, CO2 Schadstoffe zu reduzieren, liegt meiner Ansicht nach nicht in flächendeckender Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern in einer zukunftsweisenden Kraftfahrzeugtechnik - zusammen mit einem neuen Verständnis von Mobilität.
Für unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder ist wenig gewonnen, wenn wir nur bestehende Fahrzeugflotten umrüsten - oder verlangsamen -, dabei aber „eingefahrene“ Mobilitätsgewohnheiten beibehalten. Wir stehen hier vor einer Mobilitätswende. Bereits jetzt sind 1,7 Millionen Menschen bei deutschen Carsharing-Unternehmen registriert – über ein Drittel mehr als im Jahr zuvor. Der Gesetzgeber arbeitet an verlässlichen Regeln, damit die technisch bereits weitgehend ausgereiften Möglichkeiten des autonomen und automatisierten Fahrens genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning MdB