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Sybille Benning
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Frage von Martin W. •

Frage an Sybille Benning von Martin W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Frau Benning,

die CDU hat den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" wird gestärkt https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/grundsatz-gleicher-lohn-fuer-gleiche-arbeit-wird-gestaerkt veröffentlicht.

Ein Grundsatz, den ich sehr gut finde und der hoffentlich umgesetzt wird.

Mich verwundert jedoch, dass der Bund selber als Auftraggeber/Arbeitgeber den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" nicht einhält.

In vielen Bereichen nutzt der Bund in Form der Organleihe Landesbehörden. Die Tarifbeschäftigten und Beamten dieser ausgeliehenen Landesbehörden erledigen Aufgaben des Bundes, werden aber nach dem jeweiligen Landesrecht vergütet.

Ich selbst bin Beamter einer solchen Behörde in NRW. Die Besoldung ist seit der Föderalismusreform in den Bundesländern und insbesondere in NRW deutlich unterhalb der Besoldung des Bundes und die Schere geht immer weiter auseinander. Mein Aufgabengebiet entspricht zu 100% dem eines Bundesbeamten. Der Petitionsausschuss des Landtages NRW hat mir persönlich auch mitgeteilt, dass der Landtag kein Gesetz zur Ausgleich der Differenz in der Besoldung erlassen kann.

1. Frage:
Welche Gründe gibt es dafür, dass der Bund den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" nicht auf die Beamten und Tarifbeschäftigten bei einer Organleihe für den Bund überträgt?

Beamte und Richter der Länder und des Bundes leisten nach meiner Auffassung bei vergleichbaren Aufgaben gleiche Arbeit. Ein Amtsrichter in Hamburg ist für mich vergleichbar mit einem Amtsrichter in München, Stuttgart oder Berlin. Eine Bundespolizistin im Bahnhof Münster leistet die gleiche Arbeit wie eine Landespolizistin am Bremer Platz 100m weiter. Wie Besoldung ist jedoch abhängig vom Dienstherr und es gibt große Differenzen.

2. Frage:
Warum wird der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" nicht auch auf die Beamten, Richter und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes unabhängig vom Dienstherr übertragen?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Weber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Frage an mich zum Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
Sie weisen darauf hin, dass Beamte in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich bezahlt werden und fordern eine Regelung, mit der die unterschiedliche Besoldung ausgeglichen wird.
Meines Wissens, war wegen der Rahmenkompetenz des Bundes die Beamtenbesoldung weitgehend einheitlich, bis sich die Länder im Zuge der Föderalismusrefom das Recht erwirkt haben, Beamte, je nach Bundesland, unterschiedlich entlohnen zu dürfen.

Seit 2006 können die Länder ebenso wie der Bund entscheiden, ob und wie sie die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst für die eigenen Beamten übernehmen.
Ihr Ansprechpartner in dieser Frage ist ergo ihr Bundesland, als ihr persönlicher Dienstherr.

Ihr Anliegen, Beamte des Bundes und der Länder bei einer Organleihe für die gleiche Arbeit in gleicher Höhe zu besolden, kann ich gut nachvollziehen. Unter den bestehenden Voraussetzungen ist es allerdings nicht umsetzbar. Bedenken Sie, dass eine Angleichung des Lohns in beide Richtungen erfolgen müsste. Da die Besoldung in manchen Bundesländern auch über dem Sold des Bundes liegen kann - siehe Bayern -, müsste den Beamten hier im Falle einer Organleihe an den Bund der Lohn gekürzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning MdB