Frage an Sybille Benning von Martin W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Benning,
zur Klarstellung zu meiner Frage vom 19.11.2014 möchte ich anmerken, dass die ZfA und das Bundesfinanzministerium mich auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen hat und ich insoweit auch innerhalb dieser Frist Rechtsmittel eingelegt habe.
Mein Anliegen richtet sich dagegen, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und damit die Deutsche Rentenversicherung Bund, die für das Bundesfinanzministerium tätig wird, in Gegensatz zu anderen Behörden keinen Weihnachtsfrieden einhält.
Als Beispiel für diese Art des Weihnachtsfrieden die Pressemitteilung des FM NRW für 2013: http://www.fm.nrw.de/presse/2013_12_11_Weihnachtsfrieden.php Eine vergleichbare Regelung für Bundesbehörden existiert nicht.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Art von Weihnachtsfrieden, jedoch verstehe ich nicht, warum es für Bundesbehörden freiwillig diesen Weihnachtsfrieden nicht geben soll.
Die Bundeskanzlerin und der Bundespräsident halten in dieser Zeit traditionell Ihre Ansprachen und zeigen damit die besondere Bedeutung der Weihnachtszeit. Selbst während vieler Kriege wurde in dieser Zeit keine Handlungen vorgenommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsfrieden_(Erster_Weltkrieg)
Daher meine Fragen: Warum halten Bundeseinrichtungen in Gegensatz zu den Ländern und Kommunen keinen Weihnachtsfrieden ein? Wie ist diese Haltung mit dem C in CDU vereinbar? Warum nimmt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und damit die Deutsche Rentenversicherung Bund, die für das Bundesfinanzministerium tätig wird, die Rolle des Grinch ein?
Ich wünsche Ihnen trotz dieser Haltung der Bundesbehörden eine schöne Adventszeit!
Martin Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
Ihre Nachfrage vom 25. November 2014 habe ich erhalten. Folgendes kann ich Ihnen mitteilen:
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund, die im Wege der Organleihe für das Bundesfinanzministerium Aufgaben nach dem elften Abschnitt (Altersvorsorgezulage) des Einkommensteuergesetzes durchführt. Somit ist die ZfA als Finanzbehörde tätig. Für den von Ihnen begehrten „Weihnachtsfrieden“ gibt es keine gesetzliche Grundlage. Somit wird dieser "Weihnachtsfrieden" allenfalls durch behördeninterne Anweisungen veranlasst.
Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Herr Walter-Borjans, hatte im letzten Jahr für NRW den Weihnachtsfrieden für die Finanzbehörden in NRW ausgerufen. Vielleicht erweckte dies die Erwartung, dass diese seine Entscheidung für alle Finanzbehörden in Deutschland gelten sollte. Dies ist jedoch nicht der Fall, und wie es aussieht, hat es in der ZfA diese behördeninterne Anweisung wohl nicht gegeben.
Ich sehe Ihren Unmut, kann Ihnen jedoch leider nicht helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning