Frage an Sybille Benning von Martin W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Benning,
letztes Jahr habe ich am 23.12. einen ablehnenden Bescheid von der ZfA bekommen. Auf meine Nachfrage warum die ZfA keinen Weihnachtsfrieden hat, bin ich nur auf die Einspruchsfrist verwiesen worden. Ebenso hat sich das Bundesfinanzministerium auf meine Nachfrage über den Petitionsausschuss geäußert.
Der Weihnachtsfrieden wird von fast allen Bundesländern gewährt und auch von vielen Kommunen. Die Behörden sind zwar tätig, jedoch werden belastende Bescheide (z.B. Knöllchen, Steuernachzahlungen) erst nach den Feiertagen verschickt. Auch ist es üblich, dass der Bundespräsident vor Weihnachten Begnadigungen ausspricht.
Hintergrund ist die christliche Tradition zur Wahrung der in Deutschland als besonders angesehen Weihnachtszeit. Praktisch ist dies auch für den Bürger eine Erleichterung, da es in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sehr schwierig ist rechtlichen Beistand zu bekommen oder Behörden für Nachfragen zu erreichen. Die Rechtsmittelfristen werden durch die Feiertage praktisch zu Lasten des Bürgers verkürzt.
Warum halten Bundeseinrichtungen in Gegensatz zu den Ländern und Kommunen keinen Weihnachtsfrieden ein?
Wie ist diese Haltung mit dem C in CDU vereinbar?
Warum nimmt die ZfA die Rolle des Grinch ein?
Ich wünsche Ihnen trotz dieser Haltung der Bundesbehörden eine schöne Adventszeit!
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19. November 2014. Sie haben vor einem Jahr, am 23. Dezember 2013, einen ablehnenden Bescheid der ZfA erhalten und fragen sich, warum er Ihnen nicht außerhalb des Weihnachtsfriedens hätte zugehen können. Sie haben sich in der gleichen Angelegenheit ebenfalls an den Petitionsausschuss gewandt und eine Antwort vom Bundesfinanzministerium erhalten, die Sie aber, so mein Eindruck, nicht zufriedenstellt.
Leider kann ich Ihnen zu Ihrer Frage keine Auskunft geben. Ich kenne keine Details Ihres Antrages und kann somit auch keine Regelungen oder Verfahrensweisen hinsichtlich möglicher Zu- oder Absagen prüfen. Dies gilt ebenfalls für mögliche Einspruchsfristen, die Ihnen wohl von der ZfA selbst als auch vom Bundesfinanzministerium als Begründung für das Zustelldatum genannt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning