Frage an Sybille Benning von Andreas L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Benning,
ich bin Student in Ihrem Wahlkreis. Dem Umstand geschuldet, dass sich mein Studium dem Ende zuneigt habe ich mich über verschiedene Berufseinstiege und die dort bezahlten Gehälter informiert. Auf der Homepage http://www.brutto-netto-rechner.info/ habe ich mir einen Überblick über mögliche Abzüge durch das Finanzamt und die Sozialversicherungen verschafft. Diese sind, selbst für Absolventen mit moderaten Einstiegsgehältern, die weit unterhalb von Beitragsbemessungsgrenzen liegen, enorm.
Ich denke nicht, dass ich Ihnen erklären muss, dass in Zukunft weniger Beitragszahler eine steigende Anzahl an Rentnern versorgen müssen. Auch gehe ich davon aus, dass Sie sich im Klaren darüber sind, dass der Gegenwert eines Rentenpunktes in Zukunft längst nicht mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt halten wird. Dies wäre schon im Status Quo, also ohne Rentenpaket, nicht der Fall.
Trotzdem haben Sie am 23.05.2014 für das sog. Rentenpaket gestimmt, mit dem Rentenbeiträge u.a. für die Mütterrente zweckentfremdet werden. Ein weiterer Punkt des Rentenpaketes ist die abschlagsfreie Rente mit 63.
Diese Beschlüsse werden Generationen von Beitragszahlern Milliarden von Euros kosten. Durch sinkendes Rentenniveau, insb. aber durch steigende Rentenbeiträge sehe ich ein massives Akzeptanzproblem auf die gesetzliche Rentenversicherung zukommen. Wie stehen Sie hierzu?
Angenommen Sie würden durch Ihre Tätigkeit als MdB keinen Pensionsanspruch erwerben, sondern bereits während ihrer aktiven Zeit als Politikerin einen versicherungsmathematisch korrekt errechneten Gehaltszuschlag erhalten, den Sie frei für Ihre Altersvorsorge investieren könnten. Würden Sie das Geld freiwillig in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Sind Sie der Meinung die, auch nach der Reform, relativ üppigen Pensionsansprüche für Bundestagsabgeordnete sind auch in Zukunft angebracht?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Andreas Liedtke
Sehr geehrter Herr Liedtke,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. November 2014.
Anlässlich Ihres nahen Studienabschlusses haben Sie sich in Vorbereitung auf Ihren Berufseinstieg über die für Sie zu erwartenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge informiert und finden deren Höhe „enorm“.
Ich stimme Ihnen zu: Das, was die steuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland für das Gemeinwohl leisten, ist tatsächlich enorm. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft, deren Wesen darin besteht, dass die, die leisten können, auch denen ein Auskommen ermöglichen, die diese Leistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht erbringen können. Aufgabe der Politik ist nun, jeweils auszutarieren, wieviel die einen mindestens zum Leben brauchen und wieviel die anderen dafür - über ihren eigenen Bedarf hinaus – erwirtschaften müssen. Für mich gehört dies zu den schwersten Aufgaben überhaupt, denn das Wunschziel ist, dass alle Betroffenen die Regelungen als gerecht empfinden – was kaum gelingt.
Wie Sie sagten, werden perspektivisch immer mehr Beitragszahler immer mehr Rentner mit versorgen müssen – Rentner, die zu ihrer Zeit die für sie geltenden Beiträge entrichtet haben, um die damaligen Rentner zu versorgen. Angesichts des demografischen Wandels finde ich es daher umso wichtiger, diejenigen wertzuschätzen, die Kinder großziehen und großgezogen haben und dafür nicht selten auf eigene (höhere) Renten verzichten, indem sie nicht oder nur reduziert erwerbstätig waren. Ein zentrales Bemühen der Bundesregierung ist daher, heutigen Eltern so viele Wege wie möglich aufzuzeigen und zu erleichtern, wie sie Familie und Beruf gut vereinbaren können – gerade auch in dem Wissen, dass auch ihre kleinen Kinder gut betreut sind.
Für die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung wird es immer wichtiger, zusätzlich privat vorzusorgen, zum Beispiel mit einer sogenannten Riester-Rente. Dies für sich selbst zu prüfen, kann ich jedem nur empfehlen. Wie genau ich selbst einen von Ihnen hypothetisch ins Spiel gebrachten Gehaltszuschlag auf möglicherweise verschiedene Versicherungen verteilen würde, weiß ich nicht.
Wie der Aufbau der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete geregelt ist, können Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/mdb_diaeten/1335/260796 nachlesen. Dort steht: „Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht.“ Ich bin jetzt 53 Jahre alt und seit einem Jahr im Bundestag. Ich kann Ihnen sicher sagen, dass ich den Höchstbetrag nicht erreichen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning