Frage an Sybille Benning von Matthias F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Benning,
laut der Zeit wird ab nächstem Jahr der Handel mit Cannabis in das BIP mit aufgenommen.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/neue-berechnung-des-bip-kiffen-fuer-die-konjunktur-1.1921011
1.)
Auf welcher Zahlengrundlage sollen Beträge für das BIP erhoben werden? Ich kenne persönlich keinen Dealer, der sich beim Finanzamt anmeldet.
Wird daher im Zuge dessen Cannabis vollkommen legalisiert, damit sichere Daten erhoben werden können?
2.)
Da die CDU ja im Allgemeinen dafür bekannt ist, Drogen zu verabscheuen, so frage ich Sie:
Wenn Sie diese Haltung unterstützen, was werden Sie dann unternehmen, damit solch "Teufelszeug" nicht in das Bruttoinlandsprodukt mit aufgenommen wird?
Es kann ja nicht sein, dass Cannabis von Ihnen (CDU/CSU/SPD) verboten wird, gleichzeitig aber in das BIP mit aufgenommen wird.
3.)
Ist Ihnen bekannt, das bereits heutzutage Steuern auf illegal verkauftes Cannabis erhoben werden?
Siehe dazu hier:
§ 40 AO
Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
Was werden Sie gegen diesen Umstand unternehmen, wenn Sie die allgemein bekannte ablehnende CDU-Haltung gegen Cannabis unterstützen?
Denn heute ist es so, dass ein Cannabishändler, der erwischt wird und er Verkaufsaufzeichungen hat, eine schöne Steuernachzahlung vom Finanzamt präsentiert bekommt.
Vielen Dank für Antworten,
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Friedrich
Sehr geehrter Herr Friedrich,
vielen Dank für Ihre Frage zur Aufnahme der Handelserträge mit Cannabis in das BIP.
Die Neuregelung fußt auf Vorgaben der EU-Statistikbehörde Eurostat zur Ermittlung des Bruttoinlandsproduktes. Die Zahlen werden auf Schätzwerten beruhen, die z.B. Daten des Bundeskriminalamtes zugrunde legen.
Cannabis ist eine berauschende Substanz, deren Missbrauch gesundheitsgefährdend ist.
Besonders für Jugendliche dürfen die gesundheitlichen Risiken nicht unterschätzt werden. Daher ist nicht geplant, Cannabis zu legalisieren.
Wie Sie selbst anführten, ist es nach § 40 AO unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Verbot (...) verstößt. Danach können auch Cannabishändler, sollten sie denn erwischt werden, zu Steuernachzahlungen verpflichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning