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Sybille Benning
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Frage von Johanna P. •

Frage an Sybille Benning von Johanna P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Benning,

liegt Ihnen nicht auch die Adventszeit mit Ihrer Familie am Herzen?
Ist es für Sie nicht auch eine der schönsten Zeiten im Jahr im Advent den Sonntag mit Ihren Liebsten bei Kaffe und Kuchen vor dem Karmin zu verbringen?

Warum ist es den Unternehmen dann gewehrt Sonntags die Geschäfte zu öffnen "nur" um mehr Profit zu erwirtschaften?
Haben nicht auch alle Verkäuferinnen und Verkäufer das Recht die Adventszeit zu genießen und am Ende des Jahres abzuschalten und sich dem wichtigsten im Leben zu witmen, der Familie?

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich über meine Worte gedanken machen würden und sich gegen Verkausoffene sonntage (insbesondere) im Advent auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

JP

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Papenburg,

vielen Dank für Ihre Frage zu Ladenöffnungszeiten am Sonntag.

Sie sprechen sich dafür aus, keine verkaufsoffenen Sonntage in der Adventszeit zuzulassen. Ich persönlich kann Ihnen in dem Punkt zustimmen, dass der Sonntag prinzipiell kein Arbeitstag sein sollte. Doch bedenken Sie, dass in vielen Branchen sonntags gearbeitet wird, ohne dass dadurch der Eindruck entsteht, die Sonntagsruhe sei gestört.

In Krankhäusern, im Pflegebereich und im Nah- und Fernverkehr ist das absolut nötig. Auch dass Restaurants und Cafés, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Theater, Kino, Museen und Schwimmbäder sonntags geöffnet sind, halte ich für richtig. Für eine gesetzliche Regelung ist es darum wichtig, dass die kulturellen und religiösen Traditionen der Region zu berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund ist der Bund für Gesetze zu den Ladenöffnungszeiten auch nicht zuständig, sondern die Bundesländer.
Sie geben den Rahmen vor, in dem die Kommunen die Öffnungszeiten festlegen.

Am 18. Mai 2013 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein neues Ladenöffnungsgesetz verabschiedet.

Demnach dürfen Geschäfte samstags bis 22 Uhr geöffnet sein - und nicht wie zuvor rund um die Uhr. Durften Blumenläden oder Bäckereien vorher nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag und dem ersten Weihnachtstag öffnen, gilt das Verbot ab sofort für den jeweils zweiten Feiertag der drei Feste. Auch für die verkaufsoffenen Sonntage gab es eine Änderung: Einer Gemeinde sind maximal elf Sonntage pro Jahr gestattet. Darin enthalten sind auch zwei Adventssonntage.

Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning