Frage an Sybille Benning von Lisa G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Benning,
gerade haben wir in der Berufsschule im Religionsunterricht über das Thema Sonntagsarbeit gesprochen. Viele halten den Sonntag für den wichtigsten Tag in der Woche, an dem -auch aus religiösem Hintergrund- alle Leute frei haben sollten. Ich persönlich sehe das eher nicht so. Da wir in der Dienstleistungsbranche (Sport) arbeiten, ist Wochenend-/Sonntagsarbeit für mich beispielsweise aber normal. Durch den Schichtdienst bei uns in der Branche ist es allerdings zeitweise auch schwierig, an den Werktagen Dinge wie Einkaufen, Besorgungen in der Stadt oder Arzttermine zu erledigen.
Daher finde ich verkaufsoffene Sonntage (auch für die Unternehmer als zusätzliche Umsatzchance) sinnvoll, da ich so freie Tage gut nutzen könnte. Die Zahl dieser verkaufsoffenen Sonntage ist in den vergangenen Jahren ja immer mehr eingeschränkt worden. Können Sie mir hierfür eine Begründung geben? Auch über eine Stellungsnahme Ihrerseits zum Thema Sonntagsarbeit würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
L. Grube
Sehr geehrte Frau Grube,
es freut mich, dass der Religionsunterricht Sie motiviert hat, sich politisch zu engagieren und mir Ihre Frage zur Regelung von Ladenöffnungszeiten am Sonntag zu stellen.
Ich teile Ihre Ansicht, dass in vielen Branchen sonntags gearbeitet wird und sogar gearbeitet werden muss. Man denke an Krankhäuser, den Nah- und Fernverkehr, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Restaurants und Cafés, etc.
Grundsätzlich bin ich aber grundsätzlich der Meinung, dass der Sonntag kein normaler Arbeitstag sein sollte.
Deutschlandweit gibt es dazu keine einheitlich Regelung, weil hier auch die Traditionen der einzelnen Regionen ein wichtige Rolle spielen.
Als Bundespolitikerin bin ich darum auch nicht mit der Gesetzgebung zu den Ladenöffnungszeiten befasst. Das wird von den Bundesländern geregelt. Sie geben den Rahmen vor, in dem die Kommunen dann agieren und Öffnungszeiten bestimmten.
Für Münster gilt das am 18. Mai 2013 geänderte Ladenöffnungsgesetz, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschlossen hat.
Samstags dürfen Geschäfte bis 22 Uhr öffnen, dafür müssen Blumenläden oder Bäckereien nur am jeweils zweiten Feiertag der des Oster-, Weihnachts-, und Pfingstfestes geschlossen sein.
Außerdem darf jede Gemeinde elf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr gestatten.
Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning