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Frage von manfred k. •

Frage an Swen Schulz von manfred k. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schulz,

ich bin zu 80% schwer (geh) behindert und besitze einen Schwerbehiderten Ausweis mit der Kennung "aG". Seit Jahren wurde mir auf Grund dieser Behinderung die Fernseh- Rundfunkgebühren erlassen. Nunmehr wurde ich, zur weiteren Befreiung von dieser Gebühr aufgefordert einen neuen Antrag bei der GEZ zu stellen. Von hier erfuhr ich nun, dass der Behindertenausweis, mit dieser Kennung, nicht mehr Bestandteil einer Befreiung sei. Es würden nur noch Behinderte mit einer bestimmten Kennung befreit, so die GEZ. Der Antrag wurde abschlägig beschieden.
Diese Änderung bedurfte doch wohl erst einer Gesetzesänderung, wenn ja, seit wann gilt diese.

mit freundlichen Grüssen
M. Kleiss

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kleiss,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ausnahmen von der Gebührenpflicht regelt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der zwischen den einzelnen Bundesländern ausgehandelt wird. Der Deutsche Bundestag ist nicht an den Verhandlungen und dem Beschluss des Rundfunkgebührenstaatsvertrags beteiligt, da es sich hierbei um eine gemeinsame Vereinbarung der Bundesländer handelt. Der Deutsche Bundestag besitzt hier also keine Gesetzgebungskompetenz und keine Einflussmöglichkeiten.

Soweit ich informiert bin wird eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht im privaten Bereich neben beispielsweise Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II, BAföG- berechtigten Studierenden und Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter auch schwerbehinderten Menschen mit einem dauerhaften Grad der Behinderung von mindestens 80% gewährt.

Um von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit werden zu können, muss in Ihren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" (Rundfunkgebührenbefreiung) eingestempelt werden. Dieses Merkzeichen erhalten Sie dann, wenn Sie aufgrund Ihrer Gehbehinderung auch mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) öffentliche Veranstaltungen dauerhaft nicht besuchen können. Das Merkzeichen wird durch das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGESO) auf Antrag und nach Prüfung Ihrer Befunde ausgestellt.

Da ich nicht weiß, ob Ihr Ausweis dieses Merkzeichen enthält, ist es mir an dieser Stelle leider nicht möglich, auf Ihren individuellen Fall einzugehen. Damit ich mich um Ihr persönliches Anliegen kümmern kann, möchte ich Ihnen vorschlagen, mit meinem Büro unter folgenden Daten Kontakt aufzunehmen:

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Gerne können Sie für ein direktes Gespräch in meine Sprechstunde in meinem Bürgerbüro kommen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können wir unser Gespräch selbstverständlich auch telefonisch führen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus sende ich Ihnen auch gerne die Broschüren "Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung" und "Behinderung und Ausweis" mit weiteren Informationen zu diesem Thema zu.

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB