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Frage von Steffen H. •

Frage an Swen Schulz von Steffen H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schulz,

ich hätte eine Frage zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Wann gedenkt die Bundesregierung mit der Umsetztung des Bundesverfassunggericht festgelegten Urteils, dass auch im Steuerrecht keine Benachteiligung erfolgen darf. Wann kann mein Mann in die Steuerklasse 3 kommen. Warum unterschätzen alle Politiker das 15% bis 20% aller in der Bundesrep- Lebenden Männer und Frauen die Homosexeull oder Lesbisch sind, dies ist sicher ein riesiges Wählerpotential was man mobilisieren könnte, ich selber mache meine Wahlentscheidung von den Verbesserungen meiner Bürgerrechte abhängig. Wie stehen Sie dazu und was will man in der nächsten L-Periode davon umsetzten?

Vielen dank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Horst-Buffleb,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften.
Die rot-grüne Bundesregierung hat sich im Laufe Ihrer siebenjährigen Regierungszeit intensiv für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften eingesetzt. Am 16.Februar 2001 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition das Lebenspartnerschaftsgesetz. Seit dem können sich homosexuelle Paare als eingetragene Lebensgemeinschaften registrieren lassen. Damit beendeten wir die grundsätzliche Diskriminierung homosexueller Paare.
Am 1. Januar 2005 ist auch unser Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts in Kraft getreten. Es beinhaltet eine Übernahme des ehelichen Güterrechts, eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts, sowie die Zulassung der Stiefkindadoption.
Mit dem von Ihnen erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde klar, dass der besondere Schutz der Ehe nicht im Widerspruch zur Einführung von Rechten und Pflichten innerhalb einer eingetragenen Lebensgemeinschaft steht, die denen der Ehe gleich- oder nahe kommen. Dies betrifft natürlich insbesondere auch das Steuerrecht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daraufhin konkrete Ideen ausgearbeitet, wie der gesellschaftlichen und steuerlichen Gleichstellung näher gekommen werden kann. Dieses Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes scheiterte in der 15. Legislaturperiode am Widerstand des CDU/CSU-dominierten Bundesrates. Die SPD-Bundestagsfraktion wird es in der kommenden Legislaturperiode erneut und mit weiteren Verbesserungen einbringen.

Folgende Schwerpunkte wollen wir dabei setzen:
Das Einkommenssteuergesetz wollen wir so reformieren, dass Lebenspartner unter den gleichen Bedingungen zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung wählen können wie Ehegatten. Damit ergänzen wir das sog. "Ehegatten-Splitting" um ein "Lebenspartner-Splitting".
Außerdem sollen die Lebenspartner beim Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge wie z. B. der "Riester-Rente" die gleiche steuerliche Förderung wie Ehegatten erhalten. Für sie soll also die gleiche Kombination aus staatlichem Zuschuss in Form der Altersvorsorgezulage und steuerlichen Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Zudem wollen wir es einem Lebenspartner ermöglichen, das vom verstorbenen Partner aufgebaute steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen auf einen eigenen Vorsorgevertrag zu überführen, ohne dass diese Transaktion besteuert wird.
Im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wollen wir u. a. regeln, dass Lebenspartner den gleichen Freibetrag wie Ehegatten erhalten. Der überlebende Lebenspartner soll wie ein überlebender Ehegatte einen besonderen Versorgungsfreibetrag erhalten. Die steuerlichen Folgen für das Ende von Güter- und Zugewinngemeinschaft durch Tod werden auf Lebenspartnerschaften erstreckt. Leben die Lebenspartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und wird der Güterstand durch Tod beendet, soll ein entstehender Ausgleichsanspruch in demselben Umfang steuerfrei bleiben, wie er im Fall der Zugewinngemeinschaft unter Ehegatten steuerfrei bleibt.
Im Grunderwerbsteuergesetz wollen wir u. a. die Steuererleichterungen für Ehegatten und weitere Angehörige auf Lebenspartner und weitere Angehörige übertragen. Steuerbefreit wäre danach in Zukunft z. B. die Grundstücksübertragung zwischen Lebenspartnern.
Neben den angeführten steuerlichen Gleichstellungen strebt die SPD-Fraktion weitere Maßnahmen zur Beendigung der Diskriminierung an: wir wollen die alleinige Zuständigkeit des Standesbeamten für die Begründung der Lebenspartnerschaft einführen Dies schafft auch für die Behördenzuständigkeit Klarheit und Diskriminierungsfreiheit. Derzeit sind nach dem jeweiligen Landesrecht neben Standesbeamten auch Notare und Kommunalbehörden zuständig. Wir signalisieren auf diese Weise, dass Lebenspartnerschaften im gleichen Rahmen geschlossen werden wie Ehen. Deshalb wollen wir auch vorsehen, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft in genauso würdiger Form erfolgen soll wie die Eheschließung.
Weiterhin strebt die SPD-Fraktion Angleichungen im Beamten- und Soldatenrecht einschließlich der Hinterbliebenenversorgung an.* *Die Lebenspartnerschaft soll auch im Ausbildungs- und Ausbildungsförderungsrecht berücksichtigt werden. Bei der Förderung nach dem BAföG und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wird zum Beispiel der Ehegatte u. a. bei der Bedarfs- und der Einkommensberechnung berücksichtigt. Dies soll in Zukunft genauso für Lebenspartner gelten. Wir wollen die Partner einer Lebenspartnerschaft schließlich auch in sozialrechtlichen Leistungsgesetzen den Ehegatten vollkommen gleichstellen. Die bisher von der Gleichstellung noch nicht erfassten sozialrechtlichen Leistungsgesetze wollen wir jetzt auch noch einbeziehen. Das betrifft etwa das Unterhaltsvorschussgesetz und das Wohngeldgesetz.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten. Wenn Sie das Thema vertiefen möchten oder andere Anliegen haben, besuchen Sie mich doch einfach in meiner Bürgersprechstunde. Einen Termin können Sie unter 030/ 227 70185 vereinbaren. Oder schreiben Sie mir eine e-Mail direkt an swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB