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Frage von Jürgen M. •

Frage an Swen Schulz von Jürgen M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schulz,

wie wird bei der geplanten Umwandlung der KfZ-Steuer auf CO²-Emission berücksichtigt, dass es Vielfahrer gibt und aber auch Menschen (wie mich), die im Jahr allenfalls 5.000 km fahren? Es kann doch nicht sein, dass ich dann genau so viel Steuern zahlen muss, wie jemand, der z.B. 40.000 km im Jahr fährt! Das wäre bei dem gleichen Fahrzeug die 8fache Menge an CO²-Ausstoss! Und wie verhält es sich mit dem CO²-Emissionshandel? Gilt das auch für Privatpersonen? So habe ich für mein Fahrzeug über die Initiative "Tergetneutral" unter Federführung der BP ein entsprechendes Zertifikat erworben, das den CO²-Ausstoß meines Fahrzeuges "neutralisiert". Wird das bei der CO² basierten KfZ-Steuer berücksichtigt? Und wenn nicht, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Mehlhorn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mehlhorn,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie greifen mit der geplanten Reform der Kfz-Steuer ein ganz aktuelles Thema auf, zu dem am 11. Juni 2008 eine Einigung im Koalitionsausschuss zwischen SPD und CDU/CSU erzielt werden konnte. Danach ist vorgesehen, dass ab dem Jahr 2010 die CO2-Emissionen in die Steuerbemessung für Kraftfahrzeuge mit einbezogen werden sollen. Ab diesem Jahr soll sich die Steuer dann nicht mehr wie bisher nach dem Hubraum des Wagens bemessen, sondern nach dem Schadstoffausstoß der Fahrzeuge.

Einzelheiten wurden diesbezüglich aber noch nicht geregelt. Deutlich gemacht wurde allerdings, dass Besitzer älterer Autos nicht stärker belastet werden. Vielmehr soll es für schadstoffarme Autos steuerliche Vergünstigungen geben.

Die Einführung einer umweltfreundlichen Besteuerung aus einer Hand durch den Bund setzt jedoch auch voraus, dass der Bund für sämtliche Einnahmen zuständig ist. Bislang handelt es sich bei der Kfz-Steuer jedoch noch um eine Ländersteuer. Es ist aber geplant, die Kfz-Steuer ab dem 1. Januar 2010 auf den Bund zu übertragen.

Die Länder, die bisher die Einnahmen aus der Kfz-Steuer erhalten, bekommen als Ausgleich einen Festbetrag in Höhe des bisherigen Aufkommens, das im Jahr 2007 bei 8,9 Milliarden Euro lag. Das weitere Verfahren sieht nun vor, dass die zuständigen Bundesministerien Regelungen für diesen „Steuertausch“ zwischen Bund und Ländern erarbeiten und diese in der Föderalismuskommission beraten werden. Die Einigung aus dem Koalitionsausschuss soll der Kommission in ihrer nächsten Sitzung vorgestellt werden. Zudem muss auch noch der Fortgang der europäischen Beratungen über CO2-Grenzwerte für Pkw berücksichtigt werden. Erst dann werden detaillierte Regelungen erarbeitet.

Gerne halte ich Sie über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden und würde mich freuen, wenn Sie mir hierfür Ihre Kontaktdaten zukommen lassen. Sie erreichen mich direkt unter

Swen Schulz, MdB