Frage an Swen Schulz von Thorsten S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Schulz
Ich beziehe mich auf die Anfrage des Herrn Fischer vom 18.06.07 und muß diesbezüglich nochmals nachfragen.
Ihre Antwort, dass Kat-Fahrzeuge der ersten Generation grundsätzlich keine Plakette erhalten und von den Fahrverboten betroffen wären, es sei denn, sie werden mit einem Katalysator oder Rußfilter nachgerüstet, ist mir unverständlich.
Kat ist Kat, oder nicht? Warum einen nachrüsten, wenn vorhanden?
Des Weiteren ist mir ein Senatsbeschluss bekannt, dass nunmehr auch Kraftfahrzeug mit G-Kat der ersten Generation die Plakette in Grün erhalten werden. Erwartet wird nunmehr die Verabschiedung im Bundestag.
Können Sie mie die Frage beantworten, ob und wann dieser Beschluss verabschiedet wird ?
Im Voraus vielen Dank für die Beantwortung
Sehr geehrter Herr Fischer,
sehr geehrter Herr Schian,
auf Initiative der Berliner Landesregierung hat der Bundesrat am 21.09.07 eine Änderung zur Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge beschlossen. Diese Änderung sieht vor, dass nun auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der so genannten ersten Generation (G-Kat), die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, eine grüne Plakette bekommen sollen. Diese Änderung muss nun noch von der Bundesregierung beschlossen werden.
Verzögert hat sich die Beschlusslage durch die Intervention des Landes Hessen. Hessen hatte durchgesetzt, dass auch eine Regelung für Oldtimer in die Kennzeichnungsverordnung aufgenommen wird. Dieses sollte ursprünglich in den jeweiligen Ausnahmegenehmigungen der Länder geschehen, weil damit die Behörden vor Ort je nach Stand der Luftverunreinigung eine sachgerechte und angepasste Entscheidung hätten treffen können. Soweit ich aber informiert bin, wird die Bundesregierung dieses Gesamtpaket -gegen ihre Überzeugung- voraussichtlich zum Jahresende beschließen, um eine weitere Verzögerung zu vermeiden.
Mit den besten Grüßen
Swen Schulz, MdB