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Frage von Mark F. •

Frage an Swen Schulz von Mark F. bezüglich Finanzen

Hallo,

ich habe vor einem Monat eine Frage gestellt und noch immer keine Antwort erhalten. In der Zwischenzeit wurden allerdings andere Fragen beantwortet. Wie kann das sein? Frage überlesen?

lG
M.Fritze

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fritze,

zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung, dass ich Ihnen noch nicht geantwortet hatte. Als Sie im August nach der Anpassung der BAföG-Sätze gefragt hatten, waren wir mitten im Gesetzgebungsprozess für das neue BAföG. Dieser Prozess hat sich leider sehr schwierig gestaltet.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, vorgelegt durch die Bundesministerin Annette Schavan, sah keine BAföG-Erhöhung vor. Erst nach langen und zähen Verhandlungen konnte sich die SPD-Bundestagsfraktion gegen den langen Widerstand der Union schlussendlich durchsetzen. Beschlossen wurde der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag mit einer Erhöhung der Bedarfssätze um 10 Prozent und der Freibeträge um 8 Prozent. Damit steigt zum Beispiel der Förderhöchstsatz für Studierende von 585 Euro auf 643 Euro, für Schüler von 481 Euro auf 521 Euro. Ebenso steigen der so genannte "große Elternfreibetrag" von 1.440 Euro auf 1.555 Euro, der zusätzliche Ehegattenfreibetrag von 480 Euro auf 520 sowie der Freibetrag für unterhaltspflichtige Kinder von 435 Euro auf 470 Euro. Im Ergebnis erhöhen sich damit die Einkommensgrenzen, bis zu denen ein BAföG-Anspruch besteht - etwa 100.000 mehr Studierende und Schüler werden damit erstmals BAföG erhalten.

Zudem wurden weitere Änderungen beschlossen: Der Kinderbetreuungszuschlag wird eingeführt und auch zugunsten von Mehrkindfamilien erweitert. Der Zuschlag wird einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung leisten. Über die im Regierungsentwurf vorgesehene Betreuungspauschale für Auszubildende mit Kindern von pauschal 113 Euro im Monat sieht der geänderte Entwurf zusätzlich 85 Euro für jedes weitere Kind vor. Dies ist ein wichtiger Schritt, um der deutlich höheren Mehrbelastung in Mehrkindfamilien wirklichkeitsnäher gerecht werden zu können. Die Kindertagesstätten oder Tagesmütter rechnen doch ebenfalls pro Kind ab, und nicht pro Familie pauschal.

Künftig sollen BAföG-Empfänger ihre Förderung bereits ab dem ersten Semester für ein Studium im EU-Ausland oder der Schweiz verwenden dürfen. Die bisher geforderte "Orientierungsphase" von einem Jahr im Inland entfällt. Zudem werden die Auslandszuschläge und Reisekosten in Zukunft pauschal und hälftig als Darlehen gefördert. Es bleibt bei dem Zuschuss zu Auslandsstudiengebühren von höchstens 4.600 Euro und für längstens ein Jahr. Die Förderung von Auslandspraktika wird deutlich erleichtert und erweitert.

Die bisher auch bei ausländischen Auszubildenden, die aufenthaltsberechtigt sind oder bereits lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, zusätzlich geforderte Mindesterwerbsdauer der Eltern wird gestrichen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Integration und zur Verbesserung des Zugangs vieler junger Menschen mit Migrationshintergrund zur höheren Qualifizierung.

Die Verdienstgrenze, bis zu der ohne Anrechnung auf das BAföG Auszubildende durch Jobs hinzuverdienen können, soll auf 400 Euro und damit auf Höhe eines Minijobs angehoben werden. Dies entspricht nicht nur der Lebenswirklichkeit vieler Studierender und Schülerinnen und Schüler, sondern hilft auch, diese aus der Grauzone der unerlaubten Beschäftigung oderfalscher Einkommensangaben herauszuholen.

Die im Regierungsentwurf vorgesehen Einschränkung der elternunabhängigen Förderung des Zweiten Bildungsweges wird gestrichen. Es bleibt hier also bei der bisher geltenden Rechtslage, die etwa für Kollegschülerinnen und –schülern bereits frühzeitig eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung ermöglicht. Im Sinne der Planungssicherheit der Auszubildenden und Einrichtungen wie auch der Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs durch eine stärkere Weiterqualifizierung ist diese Streichung notwendig und richtig.

Wie Sie sehen, werden nicht nur die Förderbeträge erhöht, sondern es werden auch mehr Auszubildende BAföG erhalten.

Auf Ihren geschilderten Fall kann ich Ihnen so keine konkrete Antwort geben. Hierzu fehlen entscheidende Informationen. Zunächst wäre hier die Frage zu stellen, ob Person A mit Person B eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft bilden würde.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Einzelfall direkt an mich wenden, damit ich Ihnen dementsprechend weitere Informationen oder Unterstützung geben kann.

Meine Kontaktdaten sind:

Swen Schulz, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227 70185
e-Mail: swen.schulz@bundestag.de

Einen Termin für meine Bürgersprechstunde können Sie unter 030 / 36757090 vereinbaren.

Mit den besten Grüßen

Ihr Swen Schulz