Frage an Swen Schulz von Verena R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Im Programm der SPD zur jüngsten Bundestagswahl wird ein internationales Regelwerk v.a. für bewaffnete Drohnen und die Ächtung autonomer Waffensystme gefordert. Konsequent passend zu dieser Haltung hatte die SPD im Haushaltsausschuss der vergangenen Legislaturperiode, Juli 2017, das Leasing der israelischen Heron TP (Kampfdrohne) abgelehnt. Nun ist die Heron TP wieder Bestandteil des Vertrages der Großen Koalition. Es ist völlig klar, dass diese Drohne viel zu groß, viel zu teuer und viel zu laut ist, um als Aufklärungsdrohne eingesetzt zu werden. Die kleine Änderung, dass jetzt zunächst über die Drohne selbst und später erst über die Bewaffnung entschieden wird, macht also zur Entscheidung, über was abgestimmt wird, keinen Unterschied. Wer für die Heron TP stimmt, stimmt für eine bewaffnete Drohne. Dazu kommt, dass die Bundeswehr auf einem israelischen Stützpunkt mit dieser Drohne trainiert (die Drohne wird dort stationiert) und nirgendwo festgelegt ist, wo die Flüge mit der Drohne hinführen. Kontrollierbar ist hier nichts mehr, der Einsatz dieser Drohne entzieht sich den Regeln. Wie konnte es passieren, dass die SPD zustimmt, dass das Projekt nochmals in den Groko-Vertrag aufgenommen wurde und ist es nicht selbstverständlich, dass SPD-Abgeordnete auch in der neuen Legislaturperiode gegen die Heron TP stimmen?
Sehr geehrte Frau Rajab,
besten Dank für Ihre Nachricht.
Die Debatte um das Leasing der Drohne Heron TP ist in der Tat eine sehr schwierige, auch für mich. In der SPD-Fraktion wird dieses Thema derzeit kontrovers diskutiert, sodass ich hier erst mal nur für mich sprechen kann.
Die Anschaffung von Drohnen zu Aufklärungszwecken halte ich prinzipiell für richtig. Die Bundeswehr verfügt seit vielen Jahren über eine Vielzahl solcher Aufklärungsdrohnen, darunter seit 2010 auch Drohnen vom Typ Heron 1, deren Leasingvertrag 2019 ausläuft.
Die Anschaffung bewaffneter Drohnen, oder die Anschaffung von Waffensystemen für Aufklärungsdrohnen der Bundeswehr, lehne ich aber ab. Wie auch schon letzte Legislaturperiode bin ich daher sehr skeptisch gegenüber den Plänen der Bundesregierung die auslaufenden Heron 1 Drohnen durch das prinzipiell bewaffnungsfähige Modell Heron TP zu ersetzen.
Die Bundesregierung schließt derzeit - völlig zurecht - eine Bewaffnung von Heron TP aus. Zukünftig ist dies jedoch offen und einfach möglich. Ebenso könnten zukünftige, neue Bundeswehrmandate die Debatte um die Bewaffnung wieder auf die Tagesordnung bringen. Dementsprechend bin ich zwiegespalten zwischen der Notwendigkeit eine neue, den technischen Anforderungen der Bundeswehr entsprechende Aufklärungsdrohne anzuschaffen, und den ernstzunehmenden Risiken, welche mit der prinzipiellen Bewaffnungsfähigkeit von Heron TP verbunden sind.
Die Bundesregierung steht nun in der Pflicht - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - eine öffentliche Debatte über die völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Aspekte von (bewaffneten) Drohnen anzustoßen, und dem Parlament diesen Entscheidungsprozess in die Hände zu geben. Ich behalte mir vor, gegen die Bewaffnung ebenso wie gegen bewaffnungsfähige Drohnen zu stimmen.
Mit besten Grüßen
Swen Schulz