Frage an Swen Schulz von C. S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schulz,
ist für Sie und/oder die SPD die Scharia mit dem Grundgesetz vereinbar?
Sawsan Chebli (SPD), ehemalige stellvertretende Sprecherin des Auswärtigen Amtes, derzeit Staatssekretärin für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin, sieht darin keinen Widerspruch, während für den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof (gemäß Wikipedia/Scharia) die Scharia „inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien in der Demokratie“ ist.
Wenn Sie eine Kompatibilität sehen, bitte ich Sie diese zu begründen, da gemäß Scharia z.B. ein Abfall vom Glauben mit dem Tod bestraft wird.
Mit freundlichen Grüßen
S.
Sehr geehrte(r) Frau/ Herr S.,
wie andere religiöse oder religiös aufgeladene Texte ist auch die Scharia interpretationsfähig. Ob und inwieweit sie nun in welcher Lesart mit dem Grundgesetz vereinbar ist, kann ich nicht beurteilen. Die Todesstrafe wäre es nicht. Aber für mich stellt sich die Frage eigentlich auch nicht. Das Grundgesetz gilt ohne Einschränkung, das ist aus meiner Sicht die entscheidende Feststellung!
Mit den besten Grüßen
Swen Schulz