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Frage von Edward S. •

Frage an Swen Schulz von Edward S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Ausweislich der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages ( http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2015/neuer-inhalt/395618 ) haben Sie als Mitglied des Bildungsausschusses des Deutschen Bundestages an einer Reise nach Indien vom 14.-21.11.2015 teilgenommen.

Welchen Zweck hatte diese Reise und welche Erkenntnisse haben Sie daraus für die politische Arbeit gezogen? Insbesondere interessieren mich dabei natürlich die Erkenntnisse zum Transfer des indischen Bildungs- und Hochschulsystems sowie der Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen beider Staaten.

Ist Ihnen bekannt, welche Kosten die Reise verursacht hat und sind Sie bereit, diese offenzulegen? Wurde ein Bericht über diese Reise erstellt und sind Sie bereit, diesen Bericht zu veröffentlichen?

Mit freundlichen Grüßen
Edward Sommer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sommer,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Dass Sie aus Neuseeland Anteil an der deutschen Politik nehmen, beeindruckt mich.

Zu unserer Delegationsreise nach Indien: Seit vielen Jahren gibt es eine Kooperation im Bereich Bildung und Forschung zwischen Indien und der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage sind dafür mehrere Regierungsvereinbarungen zwischen den beiden Staaten. Uns Abgeordneten obliegt hier eine parlamentarische Kontrollfunktion des Regierungshandelns. So unternehmen grundsätzlich fachlich befasste Abgeordnete in regelmäßigen Abständen Reisen, um sich vor Ort über den Fortgang der entsprechenden Projekte, neue Entwicklungen oder mögliche Umsetzungsprobleme - vor allem politischer Art - zu informieren. So fanden in Delhi nicht nur Gespräche mit Vertretern von Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen, sondern auch mit Repräsentanten der indischen Politik statt.

Selbstverständlich gibt es für Delegationsreisen von Abgeordneten auch eine gesetzliche Grundlage. Die Reise wurde gemäß § 17 Abs. 1 Abgeordnetengesetz durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages genehmigt, die Vorbereitung der Reise lag in der Verantwortung der Bundestagsverwaltung. Über die dabei tatsächlich entstandenen Kosten kann ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen.

Die Delegationen sind verpflichtet, dem Ausschuss und dem Präsidium bis spätestens vier Wochen nach Durchführung der Reise schriftliche Berichte vorzulegen. Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages haben das Recht, die über Auslandsdienstreisen von Delegationen erstellten Berichte einzusehen. Eine Veröffentlichung der Berichte ist nicht vorgesehen.

Mit den besten Grüßen
Swen Schulz