Frage an Swen Schulz von Manuel B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Schulz,
wie stehen sie zur geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung?
Würden sie im Bundestag dafür stimmen und wenn ja, warum?
Mit freundlichen Grüßen
M. Brückner
Sehr geehrter Herr Brückner,
2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig eingestuft. Der Europäische Gerichtshof entschied im April 2014 ähnlich: Er erklärte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Ich hatte im Herbst 2014 mit meiner Kollegin Eva Högl, zusammen Heiko Maas zu dem Thema eingeladen. Der Bundesjustizminister machte klar, dass er angesichts der höchstrichterlichen Urteile eine Vorratsdatenspeicherung für faktisch erledigt hält. Im Gegenteil müsse es mehr Schutz der Bürger geben – gerade vor Unternehmen, die Daten sammeln. Ich teile diese Haltung.
Nun wurden vor dem Hintergrund der Anschläge auf Charlie Hebdo in Paris und auf Druck des Koalitionspartners der Innen- sowie der Justizminister aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Im Zuge dessen hat Heiko Maas Leitlinien erarbeitet, die nun in einen Gesetzentwurf gebracht und dann im parlamentarische Verfahren diskutiert werden. Wie ich mich dann letztlich entscheiden werde, kann ich erst nach der Debatte sagen.
Wenn Sie zu dem Thema mehr Gesprächsbedarf haben, so vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit meinem Büro. Sie erreichen es unter der Tel.-Nr.: 36 75 70 90.
Mit den besten Grüßen
Swen Schulz, MdB