Frage an Swen Schulz von Bernd S.
Warum haben Sie gegen die Rentenanpassung gestimmt.
Sind wir nach so vielen Jahren nun ein Volk oder nicht? Was hat die BRD mit der voll gefühlten Rentenkassen und Rentensicherung der ehemaligen DDR gemacht?
Haben wir nun eine Einheit oder ist das nur Augenwischerei?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schöneberg,
in dem Antrag 17/13963 aus dem Jahr 2013 forderten wir als SPD-Bundestagsfraktion die stufenweise Anpassung der Rentensysteme. Auch in unserem Regierungsprogramm vertreten wir diese Forderung. Im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU haben wir die Angleichung der Renten durchgesetzt. Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben: Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, soll in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte erfolgen. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage wird entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.
Zu Ihrer Frage, weshalb ich nicht für den Antrag der Linken gestimmt habe. Nun, leider ist es für mich nicht eindeutig nachvollziehbar, auf welchen Antrag der Linken Sie sich in Ihrer Frage genau beziehen, aber vielleicht grundsätzlich so viel dazu: Es ist das gute Recht der Opposition, Anträge zu stellen, um die Regierungskoalition unter Zugzwang zu setzen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, Passagen aus Wahlprogrammen anderer Parteien zu entnehmen und zur Abstimmung zu stellen, um einer Regierungsfraktion dann Unglaubwürdigkeit zu unterstellen. Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktion sind bereits einmal in Regierungsverantwortung - ob Land oder Bund- gewesen und wissen sehr genau, dass zunächst in einer Koalition versucht wird, gemeinsame Lösungen und Kompromisse zu entwickeln. Übrigens: Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehme ich für mich das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 (1) des Grundgesetzes in Anspruch.
Mit den besten Grüßen
Swen Schulz, MdB