Frage an Swen Schulz von Elisa B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Herr Schulz,
Ich bin Mutter und habe immer von meinem Recht auf individuelle Hebammenbetreuung unter der Geburt Gebrauch gemacht.
So konnte ich meine Kinder aus eigener Kraft, ohne die heute häufig unnötig durchgeführten teuren geburtsmedizinischen Interventionen gesund zur Welt bringen. Dies auch Dank der der kompetenten Hebammenbetreuung während meiner Schwangerschaft und Geburt.
Eigentlich war für mich klar, ich möchte noch ein weiteres Kind bekommen, aber dies bitte unbedingt wieder mit meiner eigenen Hebamme!
Jetzt musste ich erfahren, dass innerhalb eines Jahres über 20 Prozent der Haus-, Geburtshaus- und Beleghebammen keine Geburtshilfe mehr anbieten können.
Die Vergütungen durch die Krankenkassen entsprechen nach erfolgtem Schiedsstellenspruch weiterhin nicht dem hohen Maß an Verantwortung und sind so gering, dass die freiberuflichen Hebammen die steigenden Unkosten, wie z.B. die massiv erhöhten Haftpflichtprämien, nicht mehr bezahlen können.
Nach §134 a SGB V haben Krankenkassen den Bedarf an Hebammenhilfe durch geeignete Verträge mit Hebammen sicherzustellen und die wirtschaftlichen Interessen der Hebammen zu berücksichtigen.
Ich fordere Sie deshalb auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die wohnortnahe Versorgung mit Hebammen zukünftig erhalten bleibt. Es muss langfristig für uns alle möglich sein, nicht nur in großen Klinikzentren, sondern auch in kleinen Belegkrankenhäusern, Geburtshäusern oder zu Hause ein Kind zu bekommen.
Es kann nicht sein, dass nur solche Zentren, deren Kaiserschnittrate besonders hoch ist, finanziell so ausgestattet werden, dass sie überleben können.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu erfahren, wie Sie das Recht auf Wahlfreiheit unter der für die Geburt und die individuelle Betreuung Gebärender schützen werden und wünsche Ihnen und uns Frauen in diesem Sinne ein erfolgreiches und engagiertes Jahr 2014.
Mit freundlichen Grüßen
E. Buhlemann
Sehr geehrte Frau Buhlemann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.02.2014.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass Schwangere frei wählen können, wo und unter welchen Bedingungen ihr Kind zur Welt kommen soll. Dazu brauchen wir ein vielfältiges Angebot.
Viele freiberufliche Hebammen können sich steigende Berufshaftpflichtprämien allerdings nicht mehr leisten und steigen aus dem Beruf aus.
Eine mögliche Gefährdung dieses Berufsstandes ist nicht im Interesse der Frauen und auch nicht im Interesse der SPD. Freiberufliche Hebammen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung. Für Schwangere und junge Mütter stellt die Hebamme vor und nach der Geburt oft eine enge und wichtige Ansprechpartnerin dar.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD findet sich daher auf S. 58 folgender Absatz:
„Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen.“
Die SPD wird die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam verfolgen. Keinesfalls darf ein ganzer Berufsstand in seinem Fortbestand gefährdet werden.
Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.
Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter
Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de
Mit den besten Grüßen
Swen Schulz, MdB