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Frage von Silke S. •

Frage an Swen Schulz von Silke S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schulz,

ich sende Ihnen einen Auszug aus der BILD mit:

"Kinderpornografie liegt nach deutschem Recht erst vor, wenn Geschlechtsteile aufreizend präsentiert oder sexuelle Handlungen „von, an und vor Kindern“ vorgenommen werden. Dann allerdings drohen bei Besitz Gefängnisstrafen".

Quelle: http://www.bild.de/politik/inland/kinderpornografie/warum-wird-man-fuer-nacktfotos-von-kindern-nicht-bestraft-34709536.bild.html

Ich verstehe ja, dass man unterscheidet. Aber ist es nicht so, dass auch für die "nicht strafbaren" Bilder Kinder abgebildet werden- ev. auch mit Geld angelockt werden, um solche Aufnahmen zu machen? In armen Ländern könnte das vorkommen und so könnten solche Aufnahmen zustande kommen. Könnte das Ihrer Meinung nach so sein und warum ist das dann legal?

Aus meiner Laiensicht ist es falsch eine Neigung zu tabuisieren.
Herr Prof. Lauterbach hat gestern gesagt, dass so eine Neigung nicht in den Bundestag gehört. Als Beleg sende ich Ihnen diesen Bericht mit:

http://www.bild.de/politik/inland/talkshow/jauch-talk-edathy-diese-neigung-gehoert-nicht-in-den-bundestag-34711316.bild.html

Kann eine Neigung ein Grund sein, jemanden zu ächten?
Meines Erachtens müsste es so sein, dass Menschen die so eine Neigung haben, Hilfe erfahren z.B. bei Anlaufstellen, damit nicht das Schlimmste eintritt, nämlich eine Tat.

Laut diesem Bericht ist schon das googeln nach Kinderpornos verboten:

http://web.de/magazine/nachrichten/deutschland/sebastian-edathy/18616130-kinderpornographie-rechtsfragen-strafbar-sebastian-edathy.html

Warum ist das so, selbst nach Mord zu googeln ist m.W. nach erlaubt?

Ferner kam auf rbb, dass nun im Zuge der europäischen Rechtsangleichung generell nur pornografisches Material von Personen ab 18 Jahren gezeigt bzw. besitzt werden darf. Dafür fehlt mir ein Beleg. Daher die Frage, ob diese Darstellung richtig ist oder ob ich mich verhört habe?

Ich hoffe, dass die Menschheit lernen wird!

Mit freundlichen Grüßen

Silke Sorbello

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Sorbello,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Februar 2014.

Die Ereignisse rund um den Fall Sebastian Edathy haben auch mich vollkommen unvorbereitet getroffen.

Das Strafrecht bezieht längst nicht alle Grenzüberschreitungen mit ein, die die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendliche verletzen. Dass diese Grenzen aber verletzt wurden, steht für mich außer Frage.

Ob dies strafrechtlich relevant war, wird gerade diskutiert. Als Reaktion auf die Affäre werden unter anderem vom Kinderschutzbund oder dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung eine Verschärfung der Gesetze gefordert, bzw. von der Bundesregierung bereits geprüft.

Auch wenn Sebastian Edathy bisher kein illegales Verhalten angelastet werden kann, legitim ist es in meinen Augen nicht.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB