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Frage von Clemens M. •

Frage an Swen Schulz von Clemens M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schulz,

ich bin auf Ihr Engagement bei der erfolgreichen Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsfonds EFSF und das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages 2011. Sie wollten damit ja verhindern, das ein 9-köpfiges Gremium im geheimen über die Verwendung der deutschen Finanzmittel am EFSF ohne Parlamentseinfluss hätte entscheiden können. (§ 3 Abs 3 des ergänzten Stab.mech.ges. (3) würde den “Parlamentsvorbehalt” de facto in Luft auflösen)

Mich beeindruckt hier zum einen Ihr Engagement, jedoch im Zuge der ESM-Abstimmung verwundert es mich, da in meinem Verständnis der ESM viel schlimmer ist:
Der Gouverneursrat ist der Aufsichtsrat des ESM und besteht aus den nat. Finanzministern. Er kann das Stammkapital des ESM jederzeit ändern (Art. 10) und jederzeit abrufen (Art. 9). Der Rat kann alle seine Befugnisse an das Direktorium abgeben (Art. 5). Dieses ist die Geschäftsführung, sie wird von den Gouverneuren ernannt (Art. 6), genießt umfassende gerichtliche Immunität, unterliegt keiner parlamentarischen Rechenschaftspflicht (Art. 32)
Gleichzeitig gibt es keine Finanzaufsicht über den Fonds, die Gehälter der Finanzminister im Rat (wie Direktorium) sind geheim, unterliegen wohl keiner nationalen Einkommenssteuer, die notwendige Qualifikation des z. B. deutschen Finanzministers kann nicht von der deutschen Finanzaufsicht kontrolliert werden.

Wenn ich mir den Einfluss der Banken in den USA auf die Finanz-u Wirtschaftspolitik anschaue, zunehmend auch in Europa (Mario Monti, Mario Draghi,Loukas Papadimos,Karel van Miert,Otmar Issing,Petros Christodoulou, Antonio Borges,etc.etc), wer sagt nicht, das in 5-10 Jahren auch das Gros der EU-Finanzminister von Banken gestellt werden - damit durch den ESM der Sozialstaat zugunsten möglicher "Wirtschaftsstabilisierungen" letztendlich vollkommen abgeschafft wird.. Warum haben Sie hier zugestimmt?
Das BvG hat hier doch auch keine Entscheidungsmgl. mehr?

M.f.G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mieth,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen, möchte aber darauf hinweisen, dass ich auch auf abgeordnetenwatch.de schon mehrmals auf das Thema eingegangen bin, weshalb ich mich in meiner Antwort wiederholen könnte.

Es ist richtig, ich habe nach langer und reiflicher Überlegung dem ESM zugestimmt. Den Fiskalpakt habe ich abgelehnt. Grundsätzlich bin ich für die europäischen Rettungsschirme, denn sie sind Ausdruck der innereuropäischen Solidarität. Ich war von Anfang an davon überzeugt, dass die Lösung der Europa-Krise nicht in einem Rückzug zu nationalen Alleingängen liegt, sondern eine Intensivierung der europäischen Beziehungen bedeuten muss. Der gemeinsamen Währung muss eine gemeinsame Wirtschafts- und Sozialpolitik zur Seite gestellt werden, die die Ursachen der Krise beseitigt. Den nötigen Haushaltskonsolidierungen, die einseitig zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Rentnerinnen und Rentnern und der sozialen Infrastruktur gehen, ist somit eine Perspektive des Wachstums gegenüberzustellen, die Staaten wieder handlungsfähig macht. Es geht darum, dass die Ursachen der Krise beseitigt werden müssen und ein Gesamtkonzept entwickelt werden muss. Die SPD-Bundestagsfraktion hat regelmäßig ihre Vorschläge für die Bewältigung der aktuellen Krise und für langfristige Lösungsmöglichkeiten im Parlament vorgelegt. Denn wir brauchen tragfähige Lösungen, die über den Tag hinaus Bestand haben und ein starkes, unzweideutiges Signal für die Zukunft der europäischen Einheit geben. Ein Europa, wie wir es uns vorstellen – ein demokratisches Europa.
Hierbei gilt es aber auch, jede Maßnahme genau zu prüfen und zu bewerten. Daher habe ich zum Beispiel die Hilfen für spanische und zypriotische Banken abgelehnt.

Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen stellten sich einige schwierige rechtliche Fragen, die teilweise auch von Ihnen erwähnt werden. Die Ergebnisse von Sachverständigenanhörungen, viele Unterlagen und Gespräche sowie letztendlich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 bestätigten allerdings, dass der ESM nicht gegen das Grundgesetz oder demokratische Prinzipien verstößt.

Wichtig war und ist für mich aber immer die Beteiligung des Parlaments und damit der demokratischen Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Mir geht es darum, inwieweit der Deutsche Bundestag und damit die einzelnen Abgeordneten Einfluss auf die Entscheidungen im europäischen Rahmen erhalten bzw. behalten. Es geht nicht allein darum, welche Entscheidungen in Brüssel getroffen werden, sondern vielmehr, wer die deutsche Haltung in Brüssel definiert. Es stellt sich die Frage, um nur ein wichtiges Beispiel zu nennen, inwieweit die deutschen Regierungsvertreter in den Gremien an die Voten des Bundestages gebunden sind.

Deswegen habe ich 2011 beim Bundesverfassungsgericht auch Klage gegen das Verfahren zum ersten Euro-Rettungsschirm (EFSF) eingelegt, welches das Parlament umgangen hätte. Dieser Klage wurde stattgegeben. Einem ähnlichen Geist lag auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2012 zu Grunde. Ihre Meinung zum ESM teile ich so nicht, denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts enthält drei zentrale Botschaften:

1) Die Haftungsgrenze der Bundesrepublik in der Höhe von 190 Mrd. Euro können nur durch Zustimmung des Bundestages geändert werden. Das bedeutet, dass der deutsche Vertreter im ESM-Gouverneursrat nur mit der Zustimmung des Parlaments einer Erhöhung der Haftungssumme zustimmen kann.

2) Die berufliche Schweigepflicht ist in Art. 34 des ESM-Vertrages geregelt. Sie gilt für Mitglieder des Gouverneursrates und des Direktoriums. Allerdings regelt das ESM-Finanzierungsgesetz für Deutschland, dass der Bundesfinanzminister als Mitglied des Gouverneursrates und der von Deutschland nominierte Direktor dem Deutschen Bundestag ungeachtet dieser Vertragsbestimmung jederzeit auskunftspflichtig sind. Die SPD hat im Laufe der Beratungen gefordert, das klar gesetzlich zu regeln. Es wurde in § 7 Abs. 9 des Gesetzes aufgenommen. Der deutsche Vertreter ist somit an die Beschlüsse des Bundestages gebunden und ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. So darf „die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages“ nicht mit dem Verweis auf die „berufliche Schweigepflicht“ durch die Mitglieder des Gouverneursrates oder des Direktoriums eingeschränkt werden.

Es ist richtig, dass der Vorsitzende des Gouverneursrates und die Mitglieder des Direktoriums persönliche Immunität genießen. Diese Immunität soll nicht vor Strafverfahren oder zum Schutz vor Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dienen, sondern vor allem dazu, dass Gerichte keine Auskunftspflicht anordnen dürfen. Der ESM operiert mit sehr marktrelevanten Daten und Geschäftsgeheimnissen, deren Preisgabe zu erheblichen Verwerfungen auf den Finanzmärkten führen kann. Machen sich Mitglieder des Direktoriums oder des Gouverneursrates strafbar, kann jede Staatsanwaltschaft die Aufhebung ihrer Immunität beantragen. Art. 35 Abs. 2 des ESM-Vertrages regelt ausdrücklich, dass der Gouverneursrat die gewährten Immunitäten des Vorsitzenden, der Mitglieder, aber auch aller Mitglieder des Direktoriums aufheben kann. Auch für die Mitglieder des Deutschen Bundestages besteht nach dem Grundgesetz Immunität. Sie kann vom Deutschen Bundestag aufgehoben werden, und die Praxis zeigt, dass dies regelmäßig bei einem entsprechenden Antrag einer Staatsanwaltschaft geschieht.

3) Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Gestaltungsverantwortung bei der Politik liegt, d. h. bei Bundestag und Bundesregierung.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte weiterhin, dass die Bundesrepublik mit der Ratifikation keine irreversible Bindung an eine bestimmte Haushaltspolitik eingeht und das trotz fehlendem Austritts- oder Kündigungsrecht der einvernehmliche Austritt immer und ein einseitiger Austritt bei grundlegenden Vertragsänderungen völkergewohnheitsrechtlich anerkannt und möglich ist.

Tatsächlich sind die Bediensteten des ESM von der nationalen Einkommenssteuer befreit, Das heißt aber nicht, dass sie gar keine Einkommenssteuer bezahlen. Vielmehr unterliegen sie einer internen Besteuerung. Bei diesen Steuerbefreiungen handelt es sich um Regelungen, die bei völkerrechtlichen und europäischen Einrichtungen allgemein üblich sind. Hierdurch soll vermieden werden, dass dem steuerberechtigten Staat ein Druckmittel gegen die Organisation und deren Bedienstete in die Hand gegeben wird. Darüber hinaus soll damit eine unterschiedliche Besteuerung der Gehälter vermieden werden.

Es gibt keine Behörde in Deutschland, die die Qualifikation eines Bundesministers, welches Ressort er oder sie auch inne hat, kontrollieren kann. Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen und leiten ein Bundesministerium in eigener Verantwortung im Rahmen der Richtlinien des Bundeskanzlers.
So ist es auch nicht Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, den Bundesminister der Finanzen und seine Qualifikation zu überprüfen oder zu kontrollieren. Die BaFin ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen, gehört somit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums.

Ich habe wie die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion dem ESM zugestimmt, auch wenn uns die getroffenen Maßnahmen bei weitem noch nicht ausreichen. Aus Sicht der SPD soll der ESM zu einem schlagkräftigen Krisenreaktionsmechanismus ausgebaut werden, um die Währungsunion dauerhaft zu stabilisieren. Eine gemeinschaftliche Lösung in Form eines „Europäischen Währungsfonds“ ist unser Ziel. Nicht alleine die Staats- und Regierungschefs sollen über Hilfsmaßnahmen und Anpassungsprogramme entscheiden. Die Gemeinschaftsinstitutionen, insbesondere das Europäische Parlament, müssen gestärkt werden, um die demokratische Legitimation zu sichern.
Darüber hinaus brauchen wir endlich auch die von uns bereits seit Jahren geforderte Finanztransaktionssteuer. Wir lehnen es ab, dass in erster Linie stets die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, nicht die Krisenverursacher die Zeche zahlen.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB