Frage an Swen Schulz von Ines E. bezüglich Soziale Sicherung
Bürger (u.a. Künstler und Mütter), die wegen prekären Arbeitsbedingungen Wohngeld erhalten, wird in Berlin ein Sozialpass, der trotz finanzieller Armut Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen soll, verweigert, wenn kein Sozialhilfebezug vorliegt.
Spandau gilt als sozialer Brennpunkt. Der Amtsleiter für Soziales sagte, die Verantwortung für die diskriminierende Vorgabe habe der Berliner Senat, Problemlösungen werden laut Auskunft des ?etitionsauschusses der Stadt seit Jahren verschleppt. Der Mitarbeiter der Kummernummer der CDU sagte, die Verantwortung für den Notstand habe der Bundestag,
Wir baten und bitten dass der Wohngeldbescheid bei der Beantragung eines Sozialpasses anerkannt wird, so dass Bürger, die respektiert arbeiten, nicht gezwungen werden, mit ihren Familien im Hartz4Ghetto, das wie ein Offener Strafvollzug ohne Gerichtsverhandlung organisiert ist, zu leben.
Was können Sie tun, das umgehend zu ändern?
Der Mindestlohn für Angestellte ändert an dem Grundproblem nichts,
Sehr geehrte Frau Eck,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Sozialpass in Berlin heißt „berlinpass“: Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben und Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld), dem SGB XII (Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Ebenso erhalten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einer Leistungsempfängerin oder eines Leistungsempfängers, also Familienangehörige, den Pass. Der berlinpass muss mit dem Bescheid vom JobCenter bzw. vom Sozialamt beantragt werden.
Wohngeld als staatlicher Zuschuss wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gewährt.
In einigen Städten und Kreisen gibt es auch für Wohngeldempfänger die Möglichkeit, einen Sozialpass zu erhalten.
Soziale Kriterien und Leistungsumfang des Sozialpasses wird auf der jeweiligen kommunalen Ebene entschieden. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen entsprechend an die Senatsverwaltung Berlin zu wenden.
Mit den besten Grüßen
Swen Schulz, MdB