Frage an Swen Schulz von Bettina B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schulz,
ich bin viel (vielleicht zu viel) im Internet unterwegs und folgender Sachverhalt ist mir dabei begegnet:
"Das Bundesverfassungsgericht erließ in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung gegen das neunköpfige Gremium und gab damit einer Eilklage der beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz statt." http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/Neuer-Warnschuss-aus-Karlsruhe;art410924,5193969
Jetzt lese ich
184. Sitzung, Donnerstag, 14.06.2012
7.) Wahl der Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetz
- Drs 17/9919 -
(TOP 7, 00:30 Stunden)[1]
Können Sie mir das erklären ?
Vielen Dank
Bettina Berens
Sehr geehrte Frau Berens,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zunächst unserem Antrag auf einstweilige Anordnung stattgegeben und später dann in der Hauptsache in unserem Sinne entschieden. Allerdings hat es das Sondergremium für einen definierten Sonderfall (Sekundärmarktanleihen) zugelassen. Darum wurde es jetzt im Rahmen der durch das Urteil nötigen Änderungen des Gesetzes neu gewählt.
In der Hoffnung, die Sache aufgeklärt zu haben verbleibe ich
mit den besten Grüßen
Swen Schulz, MdB