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Frage von Thomas K. •

Frage an Swen Schulz von Thomas K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schulz,

1. Frage : Wie gross ist die Mehreinahme bei der Mehrwertsteuer, welcher durch den gesteigerten Neuwagenerwerb erzielt wurde, im Verhältnis zur gezahlten Abwrackprämie ?

2. Frage : Wieviel kostet der Afghanistaneinsatz jährlich den Steuerzahler ?

3. Frage : Warum ist es nicht möglich anstatt eine Rente mit 67 anzustreben, lieber eine Rente mit 45 Versicherungsjahren durchzusetzen ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kucksdorf,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Frage zum Thema Umweltprämie kann ich leider nicht beantworten. Meines Wissens gibt es keine statistische Erhebung bezüglich des Umsatzsteueraufkommens aus dem Erwerb von Neuwagen.

Die Ausgaben für den Einsatz in Afghanistan werden nicht jährlich veranschlagt. Vielmehr wird der Kostenaufwand für das gesamte Mandat berechnet. Das derzeitige Mandat hat eine Laufzeit von 14 Monaten und die Ausgaben werden circa 688 Millionen Euro betragen. Diese Summe umfasst sämtliche Ausgaben, die den Schutz der Zivilbevölkerung als auch den der Soldaten garantieren sollen.

Um den Herausforderungen des demographischen Wandels entgegenzuwirken und die nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung garantieren zu können, ist die Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang von 2012 an schrittweise und langfristig auf 67 Jahre angehoben worden. Die Anhebung des Rentenalters muss sozialverträglich umgesetzt werden, indem sie mit einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsmarktsituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden wird.

Für Versicherte mit 45 Versicherungsjahren aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege ist weiterhin ein abschlagsfreier Rentenzugang mit 65 Jahren vorgesehen. Dies ermöglicht insbesondere Arbeitnehmern in Berufen mit schwerer Belastung, die ihre Erwerbstätigkeit in der Regel wesentlich eher beginnen als beispielsweise Akademiker, weiterhin die Beibehaltung des bisherigen Renteneintrittsalters. Darüber hinaus gelten natürlich die rentenrechtlichen Regelungen bei Erwerbsminderung weiter.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde auch festgehalten, dass erst in den Jahren 2010 bzw. 2011 endgültig darüber entschieden wird, ob mögliche getroffene Regelungen unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation insbesondere der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertretbar sind und die getroffenen Regelungen bestehen bleiben können.

Überlegungen, grundsätzlich an langjährig Versicherte unabhängig von einer bestimmten Altersgrenze eine Rente zu zahlen, wären im Hinblick auf das Versicherungsprinzip problematisch, weil die langjährig Versicherten ihre Rente länger beziehen würden.

Die Differenzierung nach Beitragsjahren würde insbesondere Frauen benachteiligen. Die Forderung kommt dem Gebot, keine mittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung zu betreiben, nicht nach, da nur der geringste Teil der Frauen derart lange Beitragszeiten aufweisen können. Frauen könnten die besondere Vergünstigung eines früheren abschlagsfreien Rentenzugangs selber in der Regel nicht in Anspruch nehmen, müssten diese Leistung aber durch ihre Beitragszahlung mitfinanzieren.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB