Frage an Swen Schulz von Frank S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Schulz,
vor nun mehr fast 2 Monaten stellte ich Ihnen bezüglich der Situation in Punkto Studenten unter und über 25 eine Frage und habe bisher leider noch absolut keine Resonanz bekommen.
Auch die andere Frage die gestellt wurde, warum ein Hartz4 Empfänger mehr Förderung erhält als ein Student ist auch leider nicht beantwortet worden.
Woran liegt das? Könne, oder wollen Sie sich dazu nicht äußern?
Eine weitere Frage bezüglich des Bafögs habe ich noch.
Im Oktober 2008 gab es eine Erhöhung des Bafögs und eine Erhöhung des maximalen Zuverdienst.
Seit (so weit mir bekannt ist) Anfang 2009 können Studenten die Werbekostenpauschale von 920 Euro von dem Einkommen abziehen, sprich von den 4800 Euro.
Das Bafögamt teilte mir mit, dass dies automatisch geschehen würde, so dass diese Werbekostenpauschale im Endeffekt völlig für die Katz ist, weil ich diese 920 Euro nicht dazu verdienen darf um auf meine eigentlichen 4800 Euro zu kommen.
Entweder irrt sich das Bafögamt oder die Regierung hat leider nicht über den Sinn nachgedacht.
LG
Sehr geehrter Herr Schuster,
vielen Dank für Ihre Frage.
Seit der Erhöhung der Freibeträge im Rahmen des 22. BAföG-Änderungsgesetzes können BAföG-Empfänger 400 Euro pro Monat bzw. 4.800 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Dieser Betrag ergibt sich unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale von 920 Euro pro Jahr. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass diese Werbungskostenpauschale auch schon in früheren Jahren berücksichtigt wurde, auch bei der vormals geltenden Freigrenze von 350,50 Euro pro Monat.
Wie sich die Anrechnungsfreiheit von 400 Euro pro Monat ergibt, können Sie nachfolgend sehen:
Monatliches Bruttoeinkommen 400,00 Euro
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen
Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) 76,67 Euro
323,33 Euro
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 Euro 69,51 Euro
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und
Solidaritätszuschlag) 0,00 Euro
Einkommen im Sinne des BAföG 253,82 Euro
abzüglich
Freibetrag für sich selbst 255,00 Euro
Anrechnung: 0,00 Euro
Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.
Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter
Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de
Mit den besten Grüßen
Swen Schulz, MdB