Frage an Swen Schulz von Thomas A. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Schulz,
Ministerin von der Leyen und Minister zu Guttenberg haben einen Gesetzentwurf zur Eindämmung der Kinderpornografie in das Kabinett eingebracht.
Als Vater unterstütze ich ausdrücklich jegliche Anstrengung zur Verbannung solcher Angebote aus dem Internet und bin für eine nachhaltige Strafverfolgung der Urheber und Betreiber solcher Angebote. Kinder müssen vor Missbrauch und Misshandlung bewahren werden.
Leider geht meine Forderung damit deutlich über die der Minister hinaus, die nur einen Vorhang vor entsprechende Angebote im Internet hängen wollen. Die Seiten selber werden jedoch nicht aus dem Netz entfernt, sondern bleiben weiterhin erreichbar. Eine Verfolgung der Täter findet nicht statt.
Stattdessen soll das BKA ermächtigt werden Seiten auf einer geheimen Liste zu führen und dadurch zu sperren. Dies geschieht ohne Kontrolle. Niemand darf kontrollieren, welche Seiten gesperrt werden, eine demokratische Kontrolle fehlt, eine Gewaltenteilung findet nicht statt.
Ich befürchte, dass es nicht bei den Angeboten von Kinderpornografie bleiben wird und dass hier ein Instrument zur Zensur des Internets installiert werden soll. Selbst Ministerin Zypries befürchtet inzwischen, dass mehr Seiten auf der Listen landen könnten.
Wie denken Sie als netzafiner Bundestagsabgeordneter, der Twitter nutzt, Facebook kennt und seine Mails noch selber beantworten kann, über diesen Gesetzenwurf und wie werden Sie sich bei einer anstehenden Abstimmung verhalten?
Bedenken habe ich auch zum geplanten Verbot von Paintball. Man muss es nicht mögen. Muss denn aber alles verboten werden, was Herr Bosbach und Herr Wiefelspütz nicht verstehen? Das Argument, mit Paintball werde das Töten simuliert kann nicht stimmen, da es beim Paintball in erste Linie ja gar nicht um das Töten des Gegners geht. Daher ist Paintball genauso wenig eine sittenwidrige Beschäftigung, wie im Fechten, Völkerball oder einer Schneeballschlacht.
Auch zu diesem Thema wüsste ich gerne Ihre Meinung.
Sehr geehrter Herr Albrecht,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich verstehe Ihre Sorge um die Sicherheit unserer Kinder - auch weil ich selbst Vater bin. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.
Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.
Uns als SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es ja vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist durchaus bewusst, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 27. Mai 2009 geben wird. Denn auch aus unserer Sicht wirft der Gesetzentwurf zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern.
Wir setzen uns dafür ein, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich meiner Meinung nach nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.
Eines ist allerdings klar: Weitere Schritte sind erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat erst kürzlich mit einem 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt.
Sie sprechen weiterhin die Diskussion um ein geplantes Paintball-Verbot an.
Erst vor zwei Monaten tötete ein 17-jähriger in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden mit einer halbautomatischen großkalibrigen Kurzwaffe (Kaliber 9 x 19 mm) fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank aufbewahrte. Dies war der Anlass, eine erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften zu diskutieren. Im Rahmen dieser Diskussion wurden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen. Ein Vorschlag war, Spiele oder Aktivitäten wie Paintball zu verbieten. Dieser Vorschlag wurde insbesondere von der CDU/CSU-Fraktion unterstützt, fand aber auch Befürworter in der SPD-Fraktion.
Auch wenn ich die Faszination dieser Freizeitaktivitäten nicht teile, war ich persönlich von vornherein gegen ein generelles Verbot. Allerdings kann ich auch Befürchtungen nachvollziehen, dass jedenfalls bestimmte Formen von Laserdrome- oder Paintball- / Gotcha-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen. Und leider scheint es wohl auch in diesem Bereich Entwicklungen zu geben, die darauf hinweisen, dass die Grenzen zwischen Sport und Kampfschießen verwischen bzw. es Menschen gibt, die diese Grenzen nicht mehr erkennen und schon bereits bestehende Verbote überschreiten.
Aber ein sofortiges Verbot all dieser Spielformen wäre meiner Meinung nach über das Ziel hinausgegangen.
Nach vielen internen Gesprächen wird sich die SPD-Bundestagsfraktion nun dafür einsetzen, dass zum einen in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen ausgearbeitet werden, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen. Zum anderen soll das Gefahrenpotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten untersucht werden, um auf dieser Grundlage zu prüfen, inwieweit derartige Spiele eventuell unterbunden oder in ihrem Ablauf eingeschränkt werden sollten.
Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren. Ich würde mich freuen. Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter
Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de
Mit den besten Grüßen
Swen Schulz, MdB