Frage an Swen Knöchel von Beate G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Knöchel,
ich bin eine angagierte Ergotherapeutin hier in Halle,
aufgrund der anstehenden Landtagswahlen und dem Vorhaben in Sachsen-Anhalt z.B. Ganztagsschulen einzurichten, sind meine Fragen unter anderem:
1. Was passiert mit uns Ergotherapeuten, da sich die gesellschaftlichen Bedingungen ändern und die Kinder dann vorrangig die Ganztagsschulen besuchen werden? Wie können die Ergotherapeuten die medizinisch notwendigen Therapien dann noch gewährleisten? Wird dann die ergotherapeutische Leistung in die Ganztagsschule mit integriert bzw. bekommen die Therapeuten dann rechtlich die Zustimmung in die Einrichtungen zu fahren um dort die Therapien durchzuführen?
2. Wie genau sieht der Inklusionsansatz in den Sonderschulen aus, da diese ja in Sachsen-Anhalt rationiert werden sollen?
3. Wie genau sehen die Chancen der Ergotherapeuten im Gesundheitswesen aus, im Hinblick auf die Ost-West-Angleichung?
4. Gibt es auch in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit eines grundständigen Studienganges Ergotherapie?
Mit freundlichen Grüssen
Beate Grimm
Sehr geehrte Frau Grimm,
ich danke Ihnen für die interessante Frage, die mir die Gelegenheit gab mich mit diesem speziellen Thema eingehend zu befassen. Gemeinsam mit unseren Experten, kann ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Die Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen kann tatsächlich problematisch sein, wenn die jungen Patientinnen und Patienten eine Ganztagsschule besuchen. Ein Therapieangebot ist an den Schulen aufgrund der Bestimmungen des SGB V in der Regel nicht möglich. Wir halten es für erforderlich und werden uns auch in diesem Sinne engagieren, zu tragfähigen Lösungen im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu kommen. Das setzt allerdings auf Bundesebene Änderungen voraus, die vor allem über die Selbstverwaltung der Kassen und Ärzte im Gemeinsamen Bundesausschuss herbeigeführt werden müssen. So lange das noch keine Erfolge zeitigt, sind wir dafür, Einzelfalllösungen zu finden, um den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an den Therapien zu ermöglichen. Wir halten es für umsetzbar, eine Therapie zu besuchen, da die Ganztagsangebote in diesem Bereich in der übergroßen Zahl keine gebundenen Angebote sind. Allerdings müssen dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Inklusion und Förderschulen, die Sie sicher meinen, werden im Grundsatz in der Regel als Gegenpole verstanden. Inklusion heißt, dass die Gesellschaft von vornherein für alle Menschen in allen Lebensbereichen die gleichen Teilhabechancen gewährleistet. Das System der Förderschulen hat die Menschen nach Besonderheiten „sortiert“. Das Anliegen eines gemeinsamen Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung und gleicher Teilhabechancen für alle von Anfang an, also Inklusion, verbinden wir mit integrativen Bildungsangeboten in Regelschulen.
Wir sind uns aber bewusst, dass das ein sensibler Prozess ist, der nur schrittweise umgesetzt werden kann und der auch längere Zeiträume dauern wird. Wir gehen davon aus, dass Förderschulen in der nächsten Wahlperiode weiter zur Schullandschaft in Sachsen-Anhalt zählen werden. Dennoch ist es unser Ziel, allen Kindern und Jugendlichen den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen, ohne dass ihre Eltern erst aufwendige Anträge stellen oder gar klagen müssen. Das soll ihr Anspruch sein.
Förderschulen und Regelschulen sollen in Netzwerken zusammenarbeiten (Förderzentren), die sichern, dass allen Kindern und Jugendlichen, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben, dieser auch zuteil wird. Außerdem soll die sonderpädagogische Beratung der Lehrkräfte an den Regelschulen und die sonderpädagogische Betreuung gewährleistet werden.
Wir gehen darüber hinaus davon aus, dass auch an den Förderschulen alles getan wird, um gesellschaftliche Integration zu befördern sowie die Kinder und Jugendlichen darauf vorzubereiten, gleichberechtigt und weitgehend selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
DIE LINKE setzt sich nach wie vor dafür ein, dass in allen Bereichen für gleiche Leistungen gleiche Entgelte gezahlt werden und eine generelle Ost-West-Angleichung erfolgt. Das gilt natürlich auch für Ergotherapeuten. Allerdings ist die Angleichung der Honorare eine Angelegenheit bundesweiter Kompetenz, in der landespolitisch kaum Einflussmöglichkeiten bestehen.
An der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg, Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft, wird ein ausbildungsintegrierter Bachelorstudiengang auch für Ergotherapeutinnen und –therapeuten angeboten – das ist eine Integration von beruflicher Qualifikation zur staatlich anerkannten Ergotherapeutin / zum staatlich anerkannten Ergotherapeuten und akademischer Ausbildung. Ein konsekutiver Masterstudiengang besteht ebenfalls.