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Svenja Stadler
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Frage von Martin H. •

Frage an Svenja Stadler von Martin H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Frau Stadler,

der Verwaltungsgerichtshof urteilte jüngst, dass bestehende Polygamie nicht im Widerspruch zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft steht. Dieses Urteil reiht sich in eine Reihe von Entscheidungen auf politischer oder Verwaltungsebene ein, die insbesondere bei Migranten die Polygamie entweder duldet oder sogar durch die Ermöglichung von Zuzug von Zweitfrauen fördert.
Wie stehen Sie zur Polygamie? Ist angesichts der Entwicklung in Deutschland das festhalten an dem Grundsatz der monogamischen Ehe noch zeitgemäßt? Würden es nicht vielmehr dem grundsätzlich beliebigen Zeitgeist der SPD enstprechen, sich gegen das Verbot der Polygamie einzusetzen? Spiegeln familienübergreifende wechselseitige Mehrehen von Männern und Frauen nicht viel eher die vielschichtigen Familienverhältnisse vieler Deutscher wieder?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
M. H.

Quellen:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oberstes-gericht-enscheidet-deutscher-pass-und-zweitfrau-beides-geht.e39642d1-6638-4892-9278-80fa49be6a4f.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article109544417/Polygamie-in-der-Migranten-Parallelgesellschaft.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/deutsche-rechtslage-eigentlich-strafbar-deshalb-schaut-die-justiz-bei-vielehen-oftmals-weg_id_8382621.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus172925285/Polygamie-Vielehen-sind-in-Deutschland-strafbar-werden-aber-geduldet.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article172950558/Union-und-SPD-sehen-Familiennachzug-einer-Zweitfrau-als-Haertefall.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Juni, in dem sie zu Polygamie insbesondere im Kontext der Migration fragen. Grundsätzlich folgen wir als SPD und auch ich persönlich der deutschen Rechtsauffassung, gemäß derer eine Ehe zwischen zwei Personen geschlossen wird. Dem entspricht die Rechtspraxis: In Deutschland kann eine Person nur mit einer anderen Person standesamtlich verheiratet sein, eine standesamtliche Heirat mit weiteren Personen ist nicht möglich. Anderweitig geschlossene Mehrfachehen, z.B. durch einen Imam in einer Moschee, erkennt der deutsche Staat nicht an – und das ist nicht zuletzt angesichts des überbordenden Konsens in der Bevölkerung, dass Ehen zwischen zwei Menschen bestehen, auch gut so.

Dennoch gilt für mich: Auch wenn der Staat Mehrfachehen nicht akzeptiert und anerkennt, so kann der Staat polygame Beziehungsmodelle im Privaten grundsätzlich nicht verbieten, sofern sie aus freien Stücken gewählt werden. Dass Freiwilligkeit hierbei – womöglich auch im migrantischen Umfeld – nicht immer vollständig gegeben ist, ist denkbar und durchaus ein Problem, um dessen Lösung sich Sozialarbeit und verschiedene Beratungsangebote vor Ort aktiv kümmern.

Im Ausländerrecht ist die Rechtslage überdies sehr klar: Beim Familiennachzug schreibt das Aufenthaltsgesetz explizit vor, dass kein weiterer Ehegatte nachziehen darf, wenn ein Ausländer mit mehreren Partnern verheiratet ist. Konkret in dem von Ihnen zitierten Fall der syrischen Familie durfte die zweite Ehefrau des Mannes nicht aufgrund ihres ehelichen Status nach Deutschland kommen. Vielmehr ließ die zuständige Behörde sie nachreisen, weil sie Mutter der sich bereits in Deutschland befindenden Kinder ist. Der Behörde ging es demnach um das Kindeswohl, die Kinder sollten in der Fremde nicht ohne ihre Mutter aufwachsen. Davon, dass Politik oder Verwaltung den Zuzug von „Zweitfrauen“ also aktiv fördert, kann also keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler

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