Sehr geehrter Herr Lux,
Sehr geehrte Frau Lopez,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) Dabei geht es nicht allein um die Zahl der Studierenden sondern auch um die Qualität des Studiums. Und dazu gehört in meinen Augen auch, dass die Hochschulen sich noch intensiver um den Studienerfolg der Studentinnen und Studenten kümmern und präventiv etwas gegen Studienabbruch tun. Mit dem jetzt eingeführten Modell, bei dem sich ein Teil der Mittel für die Hochschulen anhand der AbsolventInnen-Zahlen verteilt, ist ein guter Anreiz für die Hochschulen geschaffen, dafür zu sorgen, dass die Qualität des Studiums stimmt. (...)
(...) Hinsichtlich der Besoldung von (beamteten) Professorinnen und Professoren gibt der Gesetzgeber lediglich den Rahmen vor, die Ausgestaltung und Verhandlung der Besoldungsbestandteile obliegt dem betroffenen Professor oder der Professorin auf der einen und der jeweiligen Hochschule auf der anderen Seite im Rahmen der Berufungsverhandlungen. Selbiges gilt auch für angestellte Professorinnen und Professoren. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage zu den Unterschieden zwischen Beamten und Angestellten. (...) Dies zeigt sich insbesondere daran, dass es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch von Beamten auf Übernahme etwaiger Tarifabschlüsse gibt. (...)