(...) Auf unsere Nachfrage teilte die Helaba mit, dass die Einführung und Umstellung auf die SEPA-Verfahren mit erheblichen Änderungen an den bekannten Zahlwegen und Infrastrukturen aller deutschen Banken einhergehe. Gegenüber dem bisherigen Verfahren werden in Zukunft die Zahlungen durch die Helaba erst frühmorgens am Fälligkeitstag vorgenommen und somit auch erst im Laufe des Tages sichtbar. (...)
(...) Ich kann aber Ihr Anliegen, möglichst leicht Informationen darüber zu bekommen, wie hoch das eigene Ruhegehalt sein wird gut nachvollziehen. Ihre Anregung, das Verfahren eines Rentenbenachrichtigung auch auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, gebe ich darum gerne an die Fachleute in meiner Fraktion weiter. (...)
(...) Zu Ihrer Frage nach der BürgerInnen-Versicherung: Im Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl ist das Konzept der BürgerInnen-Versicherung beschrieben. Wenn es zu einer einer SPD-Beteiligung in der Bundesregierung kommt und das Projekt der BürgerInnen-Versicherung angepackt wird, werden selbstverständlich detaillierte Berechnungen und Modelle entwickelt, die alle Fragen im Einzelnen beantworten, bevor es zu einer Gesetzesberatung kommt. (...)
(...) Darum habe ich auch in der Debatte um die sozial gestaffelte Besoldungsanpassung viele Gespräche mit den Betroffenen geführt. (...) Damit ist eine Änderung des Beamtenrechts gar nicht erst erforderlich - unabhängig von der Frage, ob es überhaupt sinnvoll und rechtlich machbar wäre. (...)
(...) Die Höhe der zustehenden Besoldung ist für jeden Beamten und jede Beamtin allein dem Gesetz zu entnehmen. Eine vorläufige Festsetzung der Besoldung,die durch Gesetz zu regeln wäre, ist rechtlich nicht vorgesehen und wäre auch nicht möglich, da dies dem Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit widersprechen würde. (...)
(...) Das verfassungsrechtliche Abstandsgebot verlangt auch nicht, dass die Besoldung junger Beamtinnen und Beamter höherer Besoldungsgruppen schon zu Beginn der Berufskarriere stets über der Besoldung der älteren Untergebenen liegen muss. Vielmehr schreibt das Grundgesetz eine amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten gerechnet auf die gesamte Lebenszeit vor. In meiner Antwort an Herrn Müller habe ich daher bereits auf die deutlich höhere Alimentation in der Dienstaltersendstufe A14 zu A10 hingewiesen. (...)