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Svenja Schulze
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Frage von Gerhard G. •

Weshalb muß sich der Religionsbeauftragte der Bundesregierung Herr F.Schwabe für die Christlich - islamische Begegnung-und Dokumentationsstelle e.V. der Deutschen Bischofskonferenz CIBEDO einsetzen?

Sehr geehrte Bundesministerin Frau Svenja Schulze,

CIBEDO schreibt im Internet -

https://www.cibedo.de/bundesregierung-will-sich-fuer-religioese-minderheiten-einsetzen-2/

Zum Tag der Religionen am Sonntag haben sich die Bundesregierung und das katholische Hilfswerk MISSIO Aachen für ein stärkeres Engagement der Religionsfreiheit weltweit ausgesprochen.

Die Bundesregierung kündigte an, sich für besonders verwundbare religiöse Minderheiten einzusetzen. Es gibt Religionsgemeinschaften, die stets eine Minderheit darstellen, wie z.B. die Bahai, die Ahmadiyya oder die Zeugen Jehovas.

Ist es wirklich die Aufgabe des Bundes missionarische Aufgaben der Kirchen zu übernehmen?
Gerade die Ahmadiyya Gemeinden mit dem selbsternannten Propheten Mirza Ghulam Ahmad, dem die Anhänger seit 1889 einen Treueid leisten, steht im Zwielicht.

Es scheint, die katholischen Bischöfe wollen die muslimischen Gemeinden mit Hilfe des Bundes vorsätzlich spalten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

der Beauftragte der Bundesregierung setzt sich für die Einhaltung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit ein und hat aufgabengemäß auch religiöse Minderheiten im Blick. Es ist wichtig, klar zu benennen, wenn Menschen aufgrund ihrer Religion diskriminiert, bedroht, verfolgt oder gar getötet werden. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein Menschenrecht.

Die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung begrüßen es, wenn sich Zivilgesellschaft sowie Religionsgemeinschaften weltweit dafür einsetzen, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gewahrt wird und wenn religiöse Akteurinnen und Akteure interreligiösen Dialog vorantreiben und für Toleranz untereinander werben.

Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, einzelne Religionen bzw. religiöse Gemeinschaften zu bewerten, solange sie sich an Recht und Gesetz halten. Es werden keine missionarischen Tätigkeiten gefördert oder unterstützt. Es wird ein ganzheitlicher Ansatz zur Wahrung der Menschenrechte und der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verfolgt.

Zu den von Ihnen genannten Glaubensgemeinschaften finden Sie Informationen im 2. Bericht der Bundesregierung zur Lage der weltweiten Religions- und Weltanschauungsfreiheit. https://religionsfreiheit.bmz.de/religionsfreiheit-de/der-bericht

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Schulze

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