Wann wird die von Ihnen als damalige Ministerin für Umwelt angekündigte Klimaprämie von der aktuellen Regierung in die Tat umgesetzt werden?
Sehr geehrter Herr B.,
Anfang 2021 hat die Bundesregierung eine CO2-Bepreisung für fossile Brenn- und Kraftstoffe eingeführt. Zum 01.01.2022 ist der Preis, wie bereits von der letzten Bundesregierung beschlossen, auf 30 EUR/tCO2 gestiegen. Damit setzen wir Anreize für den Einsatz von erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz. Bis 2025 soll er auf 55 Euro ansteigen und ab 2026 in ein Auktionsverfahren übergehen. Weitere Erhöhungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Dass diese Mehrbelastungen für den Klimaschutz sozial verträglich sein müssen, haben wir als Bundesregierung immer deutlich gemacht. Von Beginn an haben wir daher diese Maßnahme mit einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger verknüpft. So nutzen wir beispielsweise die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zur Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendler mit längerem Weg zur Arbeit (mindestens 21 km) oder zur Absenkung der EEG-Umlage. Zudem werden Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger durch das Inkrafttreten einer CO2-Komponente im Wohngeld entlastet. Künftige Preisanstiege im Zusammenhang mit der nationalen CO2-Bepreisung will die Bundesregierung kompensieren. Es soll dazu dienen, zusätzliche CO2-Preiserhöhungen auszugleichen. Wir werden dann einen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze