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Svenja Schulze
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Frage von Linus B. •

Der CDU-Abgeordnete M. Wanderwitz will vom BT ein AfD-Verbotsverfahren beantragen lassen. Dafür sucht er Unterstützer. Unterstützen Sie Marco Wanderwitz in dieser Initiative?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

wir als SPD-Bundestagsfraktion teilen Ihre Sorge. Der Gefahr für die freiheitliche rechtstaatliche Demokratie kann nur effektiv begegnet werden, wenn sich alle politischen Parteien unmissverständlich – sowohl inhaltlich als auch formal und praktisch – von der AfD abgrenzen.

Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer Demokratie bereit. Danach sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig.

Aufgrund dieser drastischen Folgen sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei in einer Demokratie, die maßgeblich durch den parteipolitischen Diskurs lebt, hoch. Eine Haltung, durch die oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden, genügt nicht. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.

Ich habe mit Interesse die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte gelesen, die die Gefahr untersucht, die die AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt. Außerdem beobachtet das Bundesamtes für Verfassungsschutz rechtsradikale Parteien . Wir werden deshalb die weiteren Erkenntnisse aus dieser weitergehenden Beobachtung prüfen, bevor wir als Fraktion entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots einsetzen.

Entscheidend ist auch, dass rechtsextremes Gedankengut nicht an erster Stelle durch ein Parteiverbot zu bekämpfen ist. In der Tradition unserer langen Geschichte setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für eine demokratische Streitkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Unser primäres Ziel muss es deshalb sein, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Schulze

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