Frage an Svenja Schulze von Martin W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Schulze,
nach der Einigung für die Tarifbeschäftigten, stellt sich nunmehr wieder die Frage, ob dieses Ergebnis auf die Beamten übertragen werden soll.
Sie haben bei der letzten Runde die Verfassung gebrochen und für ein Gesetz gestimmt, dass vom VGH NRW als verfassungswidrig festgestellt worden ist. Dies war auch nicht überraschend, sondern bereits vor der Wahl wurde es hier und von vielen Juristen lautstark auf vor dem Landtag auf Demos gerufen. Die Hinweise auf die Demos der Beamten und Richter waren hoffentlich lautstark genug, dass sie nicht erneut zitiert werden müssen.
Aktuell haben bereits einige Bundesländer angekündigt den Tarifvertrag 1:1 auf die Beamten zu übertragen (z.B. Bayern).
Der Finanzminister in NRW hat wieder einen NRW-Sonderweg angekündigt.
Dies hat zuletzt dem Land NRW unnötig viel Geld gekostet und Ärger verursacht. Das Urteil des VGH NRW ging als schlechte Presse für die SPD durch das Land und die Nachzahlung und der Aufwand der Berechnung durch das LBV war bisher die größte Berechnung von SAP.
Das Argument mit den Geldproblemen der rot/grünen Regierung verstehe ich nicht. Die Steuereinnahmen steigen deutlich: http://www.fm.nrw.de/haushalt_und_finanzplatz/haushalt/02_steuereinnahmen/index.php
2014 insgesamt um 3,9% und im Feb 2015 sogar um 8,6%. Auch hat die Regierung kein Problem damit schnell und teilweise sinnfrei Geld zu verschwenden, das Schwarzbuch des BdSt möchte ich jetzt nicht erneut zitieren.
Interessant ist auch, das bei angeblicher Geldnot ohne Diskussion Geld für umstrittene Projekte ausgegeben wird, z.B. http://www.welt.de/regionales/nrw/article138850806/Geld-vom-Land-fuer-Katholikentag-und-Kirchentag-in-NRW.html
Wie werden Sie sich persönlich zu diesem Problem positionieren?
Werden Sie sich für eine 1:1 Übertragung des Ergebnisses einsetzen?
Werden Sie wieder für verfassungswidrige Gesetze stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
seien Sie bitte versichert, dass ich mich, sobald der Gesetzentwurf vorliegt, intensiv mit ihm beschäftigen werde. Ich bin mir sicher, dass er auch die Vorgaben der Rechtsprechung berücksichtigen wird.
Freundliche Grüße
Svenja Schulze