Frage an Svenja Schulze von Eckart B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Schulze,
ich komme nochmals auf das Beamtenbesoldungsgesetz zurück
Dieses mal nur mit einer Frage. zuvor zitiere ich (nicht aus dem Zusammenhang gerissen)das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofes
"Die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern sind verfassungsrechtlich gehindert, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln."
Wie stehen Sie persönlich zu diesem Urteil?
Mit freundlichem Gruß
E. Bartels
Sehr geehrter Herr Bartels,
wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, haben wir beim Besoldungsanpassungsgesetz unseren verfassungsrechtlichen Prüfauftrag nicht nur im Gesetzgebungsverfahren wahrgenommen, sondern auch in unserem Entschließungsantrag die rechtlichen und politischen Abwägungen nochmal schriftlich zusammengefasst, indem auch auf die allgemeine Einkommensentwicklung und die Tarifergebnisse Bezug genommen wird. Gerne nenne ich Ihnen nochmals den Link: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3518.pdf
Freundliche Grüße,
Svenja Schulze