Frage an Svenja Schulze von Eckart B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Schulze,
folgende Presseinformation habe durch den DBB zur Verügung gestellt bekommen. Ein Artikel mit ähnlicher Darstellung ist auch in der Rheinischen Post nachzulesen
Mit der Entscheidung wird klargestellt, dass für Beamte in Deutschland das absolute Streikverbot weiterhin gilt (eigene Anmerkung: sehr richtig). Der DBB hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass Beamtenstreiks mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar sind.
Aus diesem Verbot leitet das Bundesverwaltungsgericht zutreffend im Gefüge von Rechten und Pflichten die besondere Bedeutung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst für die Beamtenbesoldung ab. Damit sagt das Gericht auch für die Besoldung in NRW, dass die rot-grüne Landesregierung verfassungsrechtlich gehindert ist, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung der Tarifbeschäftigten abzukoppeln.
Nachzulesen unter www.dbb.de NRW
1. wie stehen Sie zu diesem Urteil ?
2. werden Sie dieses Urteil respektieren und umsetzen in einem entsprechenden Gesetzesentwurf oder weiterhin auf ihrem Standpunkt beharren ?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Bartels,
die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts habe ich selbstverständlich gelesen. Sie bezieht sich aber in erster Linie auf das Streikrecht von Beamtinnen und Beamten. So lange die Begründung des Urteils noch nicht vorliegt, kann man aus der Pressemitteilung allein allerdings keine Schlüsse für mögliche Auswirkungen auf das Thema Besoldung ziehen. Im Rahmen des Besoldungsanpassungsgesetzes haben wir unseren verfassungsrechtlichen Prüfauftrag in unserem Entschließungsantrag auch schriftlich zusammengefasst, indem auch auf die allgemeine Einkommensentwicklung und die Tarifergebnisse Bezug genommen wird und auf den ich Sie gerne hinweisen möchte: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3518.pdf .
Freundliche Grüße
Svenja Schulze