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Frage von Dirk S. •

Frage an Svenja Schulze von Dirk S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Schulze,

meine Frage findet über die auf Ihrer Homepage angegebene Kontaktadresse seit über drei Wochen kein Gehör, daher versuche ich es hier nochmal:

Ich arbeite nun schon seit knapp sechs Jahren für die Universität zu Köln und bin im Rahmen meiner Promotion seit zweieinhalb Jahren als wissenschaftliche Hilfskraft angestellt. Ob das für im Prinzip den gesamten Zeitraum einer Promotion so in Ordnung ist, sei mal dahingestellt. Schließlich schreiben sich sowohl Land als auch Universität die Nachwuchsförderung ganz groß auf die Fahne und ich gehe mit abgeschlossenem Studium und Einser-Diplom mit gut 850 Euro Netto nach Hause. In meinen Augen sollte eine Stelle nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (wissenschaftlicher Mitarbeiter - ca 1100 Euro netto im ersten Jahr, 30 satt 20 Urlaubstagen + Sonderzahlung) absolutes Minimum sein während einer Promotion. Wie an ein und demselben Lehrstuhl Personen mit ein und derselben Tätigkeit unterschiedliche Bezahlungen erhalten können dürfen, war mir sowieso noch nie klar, aber das ist wohl alles auch mehr hochschulinterne Politik als Ihr Ressort.

Jetzt aber endlich zu meiner Frage: Wann werden denn die Stundensätze für wissenschaftliche Hilfskräfte endlich einmal wieder angepasst? Nach meinen Informationen legt das das Landeshochschulgesetz oder Hochschulrahmengesetz NRW fest und gehört somit zu den Aufgaben Ihres Ministeriums. Ich rede hier auch gar nicht von Gehaltserhöhungen (s.o.) sondern lediglich von einem Inflationsausgleich. Der letzte müsste doch mindestens schon drei, wenn nicht vier Jahre zurück liegen? Das würde im öffentlichen Dienst niemand mit sich machen lassen - warum sollte ich mir das gefallen lassen?

Ist da etwas geplant oder mit welcher Entwicklung kann man rechnen?

Vielleicht können Sie mir zusätzlich noch Auskunft zur Frage geben, warum ich im öffentlichen Dienst arbeite, aber nicht durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst geschützt bin?

Mit freundlichem Gruß

Dirk Steiding

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Sehr geehrter Herr Steiding,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Wissenschaftsministerium hat Ihnen in dieser Sache ja bereits direkt geantwortet. Darum möchte ich mich hier auf die wesentlichen Punkte konzentrieren.

Die Tarifgemeinschaft der Länder - deren Mitglied NRW und die Hochschulen des Landes sind - hat einen Höchstsatz für die Vergütung wissenschaftlicher Hilfskräfte mit Hochschulabschluss festgelegt. Dieser liegt derzeit bei 16,54 Euro pro Stunde. Sonderzahlungen sind dabei eingerechnet. Das macht bei einer 19-Stunden-Stelle und der Steuerklasse 1 ein Nettoeinkommen von rund 1030 Euro im Monat - also fast den Betrag, den Sie fordern.

Weil auch die Gehälter im öffentlichen Dienst regelmäßig steigen, wurde auch dieser Höchstsatz entsprechend angepasst. Das letzte Mal zum 1. April 2013 um 2,65 Prozent. Die nächste Anhebung wird am 1. April 2014 um 2,95 Prozent stattfinden.

Sehr geehrter Herr Steiding, die konkrete Ausgestaltung der Bezahlung der wissenschaftlichen Hilfskräfte liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Hochschule. Eine Einbeziehung der Hilfskräfte in den Tarifvertrag der Länder ist in der Vergangenheit leider gescheitert.

Das von Ihnen angesprochene Thema ist mir aber sehr wichtig. Dabei geht es auch darum, dass wissenschaftliche Hilfskräfte nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die eigentlich wissenschaftliche MitarbeiterInnen (mit höherer Entlohnung) beschäftigt werden müssten. Darum finde ich es gut, dass das Thema derzeit zwischen Wissenschaftsministerium und Hochschulen unter der Überschrift "Gute Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen" diskutiert wird.

Freundliche Grüße

Svenja Schulze

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