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Svenja Schulze
SPD
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Frage von Markus M. •

Frage an Svenja Schulze von Markus M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Minister,
warum bestreiten Sie die weiterhin Wahllüge durch Sie und die SPD:

vor der Wahl Plenarprotokoll 15/29 "Auch wenn die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich angesichts der derzeit angespannten Haushaltslage, die uns allen bekannt ist, eine nicht unbeträchtliche finanzielle Belastung für den Landeshaushalt darstellt, so hält die Landesregierung sie dennoch für erforderlich und richtig; denn wir wollen die Beamtinnen und Beamten nicht weiter von den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst abkoppeln und ihnen auch keine weiteren Sonderopfer abverlangen.
Außerdem hat die Beamtenschaft einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Anpassung ihrer Besoldung entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen."

Auch Sie waren damals MdL. Vor der Wahl gab es keine offene Disstanzierung von Ihnen oder der SPD zu diesen Aussagen.

Warum distanzieren Sie sich nach der Wahl von diesen Grundsätzen?

MfG
Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie nennen darin ein Zitat, welches aus dem Jahr 2011 stammt und sich auf die Tarifergebnisse der Jahre 2011 und 2012 bezieht. Eine 1:1 Übernahme des Tarifabschlusses der Länder für die Jahre 2013 sowie 2014 auf die Beamtinnen und Beamten haben wir aber nicht versprochen. Darum kann ich den Vorwurf des Wortbruchs nicht gelten lassen.

Meine Fraktion und ich distanzieren uns heute auch nicht von diesen Aussagen, vielmehr haben wir uns nach intensiver Abwägung aller Argumente für eine sozial gestaffelte Übertragung des Tarifergebnisses 2013 entschieden. Mit dem gestern beschlossenen Besoldungsanpassungsgesetz wird der Tarifabschluss für die Besoldungsgruppen bis A10 voll, d.h. 1:1 umgesetzt, für die übrigen Besoldungsgruppen findet eine Staffelung statt. Die Besoldungsgruppen A11 und A12 erhalten in 2013/2014 eine Besoldungsanpassung von je 1 Prozent, die Besoldungsgruppen ab A13 erhalten keine Besoldungsanpassung.

Für weitere Besoldungsbestandteile wie z.B. die allgemeine Stellenzulage, den Familienzuschlag, die Amtszulage oder die Auslandszuschläge wird das Tarifergebnis in vollem Umfang auf alle Besoldungsgruppen übertragen. Auch die gesetzlich vorgesehene höhere Zuführung zur Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2%-Punkten wird vorgenommen.

Die Einsparungen im Personalhaushalt sind auch nicht als Sonderopfer zu sehen. Richtig ist, dass sie nur einen Teil der Gesamteinsparungen im Landeshaushalt ausmachen: Im Jahr 2013 betragen die Einsparungen für die gestaffelte Übertragung des Tarifergebnisses rund 300 Mio. Euro. Im Vergleich dazu werden im Haushaltsjahr 2013 818 Mio. Euro Sparbeiträgen von den einzelnen Ministerien und 152 Mio. Euro zusätzlich bei den Landesförderprogrammen erbracht. Mit rund 27% ist der Anteil der Einsparungen im Personalbereich deutlich geringer als die Personalausgabenquote im Landeshaushalt (rund 43%).

Wir stehen im Land vor der großen politischen Aufgabe, dass die Haushalte bereits jetzt so aufgestellt werden, dass die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Da die Personalhaushalte einen beträchtlichen Teil des Landeshaushaltes ausmachen, müssen sie in eine nachhaltige und verantwortungsvolle Haushaltskonsolidierung einbezogen werden. Eine 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten würde für den Haushalt 2014 Mehrkosten in Höhe von rund 700 Mio. Euro verursachen. Um dies zu finanzieren müssten 14.000 Stellen aus dem Haushalt gestrichen werden. Das wollten wir in keinem Fall.

Sehr geehrter Herr Müller, einfache Antworten gibt es in dieser Frage nicht. Es geht um die richtige politische Abwägung zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen, Wünschen und Rechtsgütern. Diese politische Abwägung vorzunehmen, dafür sind wir gewählt.

Freundliche Grüße,
Svenja Schulze

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