Frage an Svenja Schulze von Frank S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Ministerin Schultze,
IHre Antwort vom 20.06.2013 an Herrn Walter macht mich fassungslos. Sie ist inhaltlich so falsch, dass es nur zwei Möglichkeiten überig läßt. 1. Sie haben die Gutachten der Professoren nicht gelesen oder 2. Sie haben Sie nicht verstanden.
Beides hätte ich nicht für möglich gehalten. Zitat:"Es ist noch einmal deutlich geworden, dass eine Güterabwägung zwischen zwei grundrechtlichen Vorgaben erfolgen muss, nämlich der angemessenen Besoldung und der Schuldenbremse"
Falsch! Sie müssen beide Vorgaben beachten. Genau deswegen ist Ihr Gesetzentwurf ja als naiv und offensichtlcih verfassungswidirg bewertet worden.
Noch ein Beispiel das zeigt, wie weit wir von einer amtsangemessenen ALimtentation entfernt sind. Ihr Genosse Peter Münstermann arbeitet neben seinem Landtagsmandat in einer sozialversichungspflichtigen 19-stündigen Nebentätigkeit als Industriemeister beim RWE. (Quelle: www.peter-muenstermann.de ).
Sein Bruttoverdienst beträgt nach Ihren Angaben 3.557 €, wohlgemerkt für 19 Stunden. Das ist mehr, als eine Richter / in als Einstiegsgehalt in R1 Stufe 1 für eine Vollzeittätigkeit von 41 Stunden erhält, nämlich 3.470,86 € laut Tabelle des Landesamtes für Besoldung.
1. Finden Sie das gerecht?
2. Falls Sie es nicht gerecht finden, verdient er zuviel oder die Richter zu wenig?
150 Jahre SPD, die Partei der Gerechtigkeit??? Die Altvorderen würden sich im Grabe umdrehen. Wo bleibt der Aufstand der Anständigen?
P. S. Ich habe natürlich Herrn Münstermann zunächst selbst befragt. Leider hat er bisher nicht geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwanbeck
Sehr geehrter Herr Schwanbeck,
es gibt viele Berufe, in denen es auf den ersten Blick mehr zu verdienen gibt als im öffentlichen Dienst. Das gilt auch für Juristinnen und Juristen.
Die besondere Stellung von Richterinnen und Richtern - arbeitsrechtlich und besoldungsrechtlich - bringt einige Besonderheiten mit sich, etwa in der Besoldungsgruppe R1 alle zwei Jahre, mit Erreichen einer neuen Altersstufe im Schnitt jeweils 200 Euro pro Monat mehr. Oder die Unkündbarkeit. Oder die Besonderheiten bei den Sozialversicherungen - etwa die Befreiung von der Zahlung von Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen.
Und weil die Beschäftigungs- und Bezahlungssystematik von Richterinnen und Richtern sich stark von der der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in privaten Unternehmen unterscheidet, macht ein Vergleich keinen Sinn.
Sehr geehrter Herr Schwanbeck, Sie schreiben, dass man für das Einstiegsgehalt in der Gruppe R1 in der Woche 41 Stunden arbeite. Ich kenne keinen jungen Richter oder keine junge Richterin, der oder die in der Anfangszeit mit dieser Stundenzahl auskommt. Sie leisten eine großartige Arbeit, mit viel Engagement und Anstrengung. Ob sie dafür angemessen bezahlt werden, dafür werden die Meinungen vermutlich immer auseinander gehen. Die Besoldungsgruppe R1 liegt in etwa zwischen den Beamtenbesoldungsgruppen A15 und A16. Ich finde das durchaus vertretbar.
Freundliche Grüße
Svenja Schulze