Frage an Svenja Schulze von Ingo W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Ministerin,
ich wende mich an Sie , da in meinem Wohnortkreis leider kein Abgeordneter Ihrer Fraktion des Landtags zur Verfügung steht.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Wortbruch-Vorwürfe und regen Proteste der Beamten verfolgt haben, daher will ich populistischen und emotionalen Argumentationen hier keinen Raum geben, das hilft nicht so recht. ( Auch wenn die emotionalen Proteste der Betroffenen berechtigt sind angesichts der Einsparungen in den Vorjahren.
Übrigens hätte ich Ihnen und allen anderen Abgeordneten die auf Grundlage einer vernünftigen Berechnungsmodalität erhöhten Abgeordnetendiäten auch gegönnt.)
Doch nun zur faktischen und damit rechtlichen Seite, anlässlich der am 18.06.13 stattfindenden Anhörung vor dem Landtag äußern sich neben den Beteiligten Interessenverbänden wie dem Richterbund mit zahlreichen verweisen auf hächstrichterliche rechtsprechung nun auch unabhängige renommierte Gutachter wie Prof. Dr. Battis dahingehend, dass die geplante gestaffelte Abkoppelung verfassungrechtlich jeder Grundlage entbehrt.
In einigen anderen Bundesländern hat man bereits auf gleichartige Gutachten reagiert und nach der Anhörung zumindest rechtlich haltbare Angebote in der Diskussion.
Trotz Fraktionszwang sind Abgeordnete theoretisch in Abstimmungen nur ihrem Gewissen verpflichtet. Kann man in Kenntnis fundierter rechtlicher Bedenken an der verfassungsmässigkeit reinen Gewissens für ein Gesetztesvorhaben stimmen, dass so offensichtlich gegen die Verfassung und höchstrichterliche Rechtsprechung verstösst ?
Natürlich erwartet niemand von allen Abgeordneten, dass sie verfassungrechtlich alles bis ins letzte Detail selbst prüfen können, dafür gibt es ja Anhörungen.
Doch wenn in der Anhörung alle Beteiligten übereinstimmend ablehnen und dann auch noch unabhängige Gutachter offenen Verfassungsbruch im Vorfeld bescheinigen ...wie stehen Sie dann dazu ? Stimmen Sie dem zu ?
Mit freundlichem Gruss
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben Recht, ich kenne die Argumentation der Betroffenen. Mit vielen habe ich bereits gesprochen oder mich per Mail ausgetauscht. Ich gehe davon aus, dass Sie meine Argumente bereits kennen, zum Beispiel aus der Beantwortung von anderen Fragen hier bei Abgeordnetenwatch.
Am Dienstag fand ja bekanntlich die Anhörung im Landtag statt. Es ist noch einmal deutlich geworden, dass eine Güterabwägung zwischen zwei grundrechtlichen Vorgaben erfolgen muss, nämlich der angemessenen Besoldung und der Schuldenbremse, auf die wir im Land nicht - anders als der Bund - mit einer Einnahmenerhöhung reagieren können.
Meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Landtagsfraktion und ich werden uns die Hinweise und Argumente aus der Anhörung in der weiteren Beratung über die Besoldungsanpassung sehr genau anschauen.
Freundliche Grüße
Svenja Schulze