Frage an Svenja Schulze von Mike F. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Schulze,
ich habe gerade einen skandalösen Strafbefehl zu sehen bekommen. Aus Münster. 250,-€ Strafe für den Besitz von 2,5g Cannabis. Am 09.03.1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Bestrafung für den Besitz geringer Mengen von Cannabis zum Eigengebrauch ohne Fremdgefährdung gegen das Übermassverbot des Grundgesetzes verstösst. Wie kann es sein, dass dennoch in solch einer üblen Art und Weise schon fast rechtswidrig gegen solch eine "Empfehlung" gehandelt wird? Stellen sich Politik und Justiz über das Recht des Einzelnen? Es ist ein Unding, dass es seit dem Urteil keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Deutschland hat mehr als 4 Millionen regelmäßig kiffende Bundesbürger. Ist diese Gruppe zu klein als dass man Ihnen Gehört schenkt? Ich bin entrüstet und es wird Zeit, dass sich die Zeiten ändern, denn wir leben nicht mehr im Mittelalter und die SPD hat ihren Teil nun endlich und schließlich dazu beizutragen statt unterstützend tätig zu sein all die Konsumenten mit unseren Steuergeldern zu jagen, denn die Prohibition hat versagt. Auf ganzer Linie. Vorher werde ich Sie (und ich komme aus einer SPD-Familie, meine Mutter war in den 70ern u.a. Juso-Vorsitzende in Stade) niemals wieder wählen. Werden Sie modern! Die Zeit ist schon längst gekommen!
Mit freundlichen Grüßen
Mike Freidank
Sehr geehrter Herr Freidank,
die rot-grüne Landesregierung in NRW hat im Jahr 2010 per Erlass die "Eigenbedarfsgrenzen" erhöht. Damit ist es der Staatsanwaltschaft grundsätzlich möglich, von einer Verfolgung bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz abzusehen. Sie ist aber nicht verpflichtet, davon abzusehen. Die Entscheidung muss im Einzelfall getroffen werden.
Anders gesagt: der Besitz oder Konsum von Drogen wie Cannabis ist nach wie vor strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz kann der Landesgesetzgeber auch gar nicht ändern, weil es ein Bundesgesetz ist. Im Grundsatz soll aber von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn es sich lediglich um kleine Mengen handelt, die nur für den Eigenbedarf da sind. Das halte ich für den richtigen Weg.
Die Entscheidung erfolgt aber im Einzelfall durch die Staatsanwaltschaft. Dort werden weitere Aspekte, die eine Rolle spielen können, überprüft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zu Ihrem Einzelfall darum nicht Stellung nehmen kann.
Dass die Grenzwerte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, ist sicher nicht die beste Lösung. Ich unterstütze darum den NRW-Innenminister Ralf Jäger, der sich am Freitag für eine Vereinheitlichung ausgesprochen hat.
Freundliche Grüße
Svenja Schulze
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Freitag, 24. Mai 2013 00:41
An: Svenja Schulze
Betreff: Eine Frage an Sie vom 23.05.2013 15:27
Sehr geehrte Frau Schulze,
Mike Freidank aus Kassel hat als Besucher/in der Seite www.abgeordnetenwatch.de (Nordrhein-Westfalen) bzgl. des Themas "Gesundheit" eine Frage an Sie.
Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail beantworten würden).
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Guten Tag Frau Schulze,
ich habe gerade einen skandalösen Strafbefehl zu sehen bekommen. Aus Münster. 250,-€ Strafe für den Besitz von 2,5g Cannabis. Am 09.03.1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Bestrafung für den Besitz geringer Mengen von Cannabis zum Eigengebrauch ohne Fremdgefährdung gegen das Übermassverbot des Grundgesetzes verstösst. Wie kann es sein, dass dennoch in solch einer üblen Art und Weise schon fast rechtswidrig gegen solch eine "Empfehlung" gehandelt wird? Stellen sich Politik und Justiz über das Recht des Einzelnen? Es ist ein Unding, dass es seit dem Urteil keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Deutschland hat mehr als 4 Millionen regelmäßig kiffende Bundesbürger. Ist diese Gruppe zu klein als dass man Ihnen Gehört schenkt? Ich bin entrüstet und es wird Zeit, dass sich die Zeiten ändern, denn wir leben nicht mehr im Mittelalter und die SPD hat ihren Teil nun endlich und schließlich dazu beizutragen statt unterstützend tätig zu sein all die Konsumenten mit unseren Steuergeldern zu jagen, denn die Prohibition hat versagt. Auf ganzer Linie. Vorher werde ich Sie (und ich komme aus einer SPD-Familie, meine Mutter war in den 70ern u.a. Juso-Vorsitzende in Stade) niemals wieder wählen. Werden Sie modern!
Die Zeit ist schon längst gekommen!
Mit freundlichen Grüßen
Mike Freidank
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Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-928-49964--f379929.html#q379929
Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von Mike Freidank)
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