Frage von Silke B. • 05.02.2020
Portrait von Sven Tode
Antwort von Sven Tode
SPD
• 06.02.2020

(...) Was Ihre Anmerkungen zur Verkehrssituation angeht: Hier ist Ihr erster Ansprechpartner die Polizei Hamburg. In den Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung, sprich die von Ihnen beschriebenen Geschwindigkeitsüberschreitungen und die Parkverstöße. (...)

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