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Sven Tode
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Frage von Malte D. •

Frage an Sven Tode von Malte D. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Tode ,

ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:

1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?

2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?

3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

M. D.

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Durch die Änderung der Satzung der Universität Hamburg über die
Zulassung zum Studium (Universitäts-Zulassungssatzung - UniZS) vom 4.
Juni 2018 haben sich die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium
geändert.

Dieses ist in den §§ 15 - 19 geregelt. In einer Vorabquote werden 10 %
aller Masterstudienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben, 2
% für Hamburger Spitzensportler. Nach Abzug der vorgenannten Vorabquote
werden 90 % der Masterstudienplätze nach dem Ergebnis eines
Auswahlverfahrens (nach § 19) und weitere 10 % nach der Wartezeit gemäß
§ 17 (Wartezeitquote Masterstudiengänge) vergeben. Für die Quoten werden
Ranglisten nach Maßgabe der für die jeweiligen Quoten vorgesehenen
Kriterien gebildet.

Mit freundlichen Grüßen

PD Dr. habil. Sven Tode, SPD
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Fachsprecher für Wissenschaft und Forschung

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