Frage an Sven Tode von Silke K. bezüglich Finanzen
Guten Tag,
ich besitze eine Profikarte für den HVV. Wenn ich 1. Klasse oder mit dem Schnellbus fahren will, muss ich einen Zuschlag von 1,60 € bezahlen. Jedoch ist es mir aufgefallen, dass Mitbrüger, die von ihrem äußeren eher zu den sozial Schwachen gehören, mit einen speziellen Ausweis keinen Zuschlag zahlen müssen. Grundsätzlich bin ich für die Unterstützung von Bedürftigen, nur müssen sich diese Unterstützungen auch für die erste Klasse bei der Beförderung getätigt werden?
LG
SK
Sehr geehrte Frau Koch,
sozial bedürftige Bürgerinnen und Bürger (d.h. alle diejenigen, die von Hartz-IV- oder Sozialhilfeleistungen leben müssen) bekommen von der Stadt für den HVV eine so genannte Sozialkarte. Mit dieser Sozialkarte bekommen sie einen monatlichen Preisnachlass von 18 Euro beim Kauf einer Zeitkarte des HVV. Welche der verschiedenen Zeitkarten sie kaufen, ist ihnen selbst überlassen; aber der Nachlass ist immer gleich, es sind stets 18 Euro.
Bei der CC-Karte ist als einziger Zeitkarte der Schnellbus-Zuschlag bereits enthalten (die 1. Klasse ist es nirgendswo). Dafür hat sie gravierende Einschränkungen bezüglich der Nutzungszeiten: Zwischen 6 und 9 Uhr morgens sowie zwischen 16 und 18 Uhr am Nachmittag gilt sie nicht. Da die CC-Karte jedoch die günstigste Zeitkarte ist, wird sie oft von bedürftigen Menschen gewählt. Das könnte Ihre Beobachtung erklären. Eine gezielte Privilegierung bedürftiger Menschen bezüglich der Schnellbus- oder 1-Klasse-Nutzung beim HVV gibt es allerdings nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sven Tode