Frage an Sven Sladek von Wilk S. bezüglich Recht
Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013
der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland .
Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl
entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.
Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu
behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht
nicht der UN Behinderterechtskonvention.
Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW
Sehr geehrter Herr Spieker,
ich persönlich sehe Zwangsbehandlungen als äusserst problematisch an, auch weil es in unserer dunklen Vergangenheit bereits sehr negative Erfahrungen damit gegeben hat. Auf der anderen Seite ist es tatsächlich so, dass insbesondere psychisch erkrankte Patienten mit suizidalen Tendenzen nicht einfach davon überzeugt werden können, das eine Behandlung notwendig und gut für sie ist. Denken Sie beispielsweise an einen Patienten mit der paranoiden Wahnvorstellung das alle ihn vergiften wollen, dem Sie dann eine Insulinspritze verabreichen müssen - es wird nicht ohne weiteres gelingen.
In so fern sehe ich eine hier ansetzende Zwangsbehandlung unter strengen richterlichen Auflagen, welche möglicherweise auch periodisch erneuert werden müssen, als Sinnvoll an wenn der Patient eine Gefahr für sich selbst oder seine Umwelt darstellt. Nun sieht das BGB an der von Ihnen erwähnten Stelle jedoch vor, diese Entscheidungslast an den Betreuer abzutreten. Dies halte ich für Problematisch, insbesondere da der Berufsbetreuer kein Ausbildungsberuf ist. Eine solche Zwangesbehandlung sollte jedoch ärztlich und richterlich beschlossen sein, mit fundiertem medizinischem Fachwissen und juristischer Unabhängigkeit.
Die Piratenpartei hat bislang noch keine gefestigte Position zu dieser Problematik, wir freuen uns jedoch über jede Expertise die wir in unsere Überlegungen einfließen lassen können. Ich lade Sie also herzlich zur Mitarbeit an dieser Thematik ein.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Sladek