Frage an Sven Kohlmeier von Claudia V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kohlmeier,
aus dem Wortprotokoll vom 03. April 2017 der Öffentlichen Sitzung des Unterausschusses für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG des Innenausschusses ergibt sich, dass nach Ihren Aussagen in der Legislaturperiode bis 2016 laut dem Koalitionsvertrag eine Meldepflicht für Datenschutzverstöße bestand.
Warum wurde der Meldepflicht im Hinblick auf die Verstöße der Charité Berlin, die in mehreren Datenschutzberichten seit 2014 belegt sind, nicht nachgekommen?
Sind Datenschutzverstöße auch laut Ihrem aktuellen Koaltionsvertrag unverzüglich zu melden?
Wenn nein, warum nicht?
Vielen Dank für die Antwort!
Sehr geehrte Frau V.,
im Koalitionsvertrag zwischen SPD-CDU (2011 - 2016) war auf Seite 70 vereinbart: "Im Berliner Datenschutzgesetz wollen wir eine Informationspflicht der Berliner Behörden gegenüber den Betroffenen von Datenschutzpannen einführen." Das Berliner Datenschutzgesetz wurde jedoch nicht geändert.
Diese Vereinbarung findet sich im aktuellen Koalitionsvertrag von SPD-Linke-Grüne (rot/rot/grün, r2g) nicht. Seit Geltung der DSGVO besteht eine Meldepflicht für Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO). Nach Art. 34 DSGVO sind auch Betroffene zu informieren. Ich halte die Regelung in der DSGVO für sehr gut, da Datenschutzverstöße nicht nur der Datenschutzbehörde, sondern auch dem Betroffenen gemeldet werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kohlmeier